Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 2557, Bl. 1-6
Eine kleine Gruppe von Ausreisewilligen in Riesa berief sich im Herbst 1976 auf die KSZE-Schlussakte und verfasste eine "Petition zur völligen Erlangung der Menschenrechte". Stasi-Minister Mielke informierte Generalsekretär Honecker persönlich über die Ermittlungen.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Vor allem Menschen, die auf eine "ständige Ausreise" in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin drängten und sich dabei auf Helsinki beriefen, stellten die Stasi vor neue Herausforderungen. Ein Beispiel dafür ist die "Petition zur völligen Erlangung der Menschenrechte" einer Gruppe von Ausreiseantragstellern in Riesa. In wenigen Wochen wurde sie von 79 Ausreisewilligen unterzeichnet. Sie forderten darin die Genehmigung ihrer Ausreiseanträge auf Grundlage der Menschenrechtsbestimmungen der KSZE-Schlussakte. Mielke informierte Honecker im vorliegenden Dokument persönlich, dass der Verfasser der Petition, Dr. med. Karl-Heinz Nitschke, die Übergabe der Petition an "einschlägige Feind- und anderen Organisationen" in der Bundesrepublik arrangiert hatte. Gemeint waren damit unter anderem, die Gesellschaft für Menschenrechte (GfM) und die westdeutsche Presse.
Nitschke und andere Unterzeichner der Petition wurden verhaftet. Nachdem ARD-Korrespondent Lothar Loewe Nitschkes Frau interviewte, wurde er im Dezember 1976 unter anderem deswegen aus der DDR ausgewiesen.
Ministerium für Staatssicherheit
Streng geheim!
Um Rückgabe wird gebeten!
Berlin, den 7.9.76
6 Blatt
Information über die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen zu einer feindlich-negativen Konzentration von Bürgern der DDR, die im Zusammenhang mit ihrer Antragstellung auf Übersiedlung nach der BRD eine "Petition zur Erlangung der vollen Menschenrechte" unterzeichneten
Am 31.8.1976 wurde gegen den als Verfasser einer "Petition zur Erlangung der vollen Menschenrechte" entlarvten DDR-Bürger
Dr. med. Nitschke, Karl-Heinz (47)
wohnhaft: Riesa, Schweriner Straße Nr. 26
beschäftigt gewesen: Facharzt für innere Medizin in der Betriebspoliklinik VEB Rohrkombinat Riesa
wegen des dringenden Verdachtes der staatsfeindlichen Verbindungsaufnahme (§ 100 StGB) und der staatsfeindlichen Hetze im schweren Fall (§ 106 StGB) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und am 1.9.1976 auf gleicher Rechtsgrundlage Haftbefehl erlassen.
Der schriftliche richterliche Haftbefehl bildete die Grundlage für eine reguläre Verhaftung (§ 114 StPO/1949; § 142 StPO/1952; § 124 StPO/1968). Beschuldigte oder Angeklagte mussten unverzüglich, spätestens am Tage nach ihrer Ergreifung dem zuständigen Gericht vorgeführt werden (§§ 114 b, 128 StPO/1949; §§ 144, 153 StPO/1952; § 126 StPO/1968) – vor allem in den frühen 50er Jahren wurde diese Frist vom MfS teilweise überschritten und der Zeitpunkt der Festnahme entsprechend geändert. Auch wurden die Festgenommenen nicht bei Gericht vorgeführt, die vom MfS ausgewählten Haftrichter kamen zur Ausstellung des Haftbefehls in die Untersuchungshaftanstalten.
Rechtliche Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls waren ein dringender Tatverdacht und ein gesetzlich definierter Haftgrund, z. B. Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949; § 141 StPO/1952; § 122 StPO/1968) sowie während des Ermittlungsverfahrens ein Antrag des Staatsanwaltes; im Hauptverfahren konnte das Gericht auch ohne Antrag einen Haftbefehl erlassen. Laut einer Richtlinie des Obersten Gerichts der DDR vom 17.10.1962 lag ein Haftgrund auch vor bei "Verbrechen im Auftrag feindlicher Agenturen, bei konterrevolutionären Verbrechen" und "bei anderen schweren Verbrechen".
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 2557, Bl. 1-6
Eine kleine Gruppe von Ausreisewilligen in Riesa berief sich im Herbst 1976 auf die KSZE-Schlussakte und verfasste eine "Petition zur völligen Erlangung der Menschenrechte". Stasi-Minister Mielke informierte Generalsekretär Honecker persönlich über die Ermittlungen.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Vor allem Menschen, die auf eine "ständige Ausreise" in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin drängten und sich dabei auf Helsinki beriefen, stellten die Stasi vor neue Herausforderungen. Ein Beispiel dafür ist die "Petition zur völligen Erlangung der Menschenrechte" einer Gruppe von Ausreiseantragstellern in Riesa. In wenigen Wochen wurde sie von 79 Ausreisewilligen unterzeichnet. Sie forderten darin die Genehmigung ihrer Ausreiseanträge auf Grundlage der Menschenrechtsbestimmungen der KSZE-Schlussakte. Mielke informierte Honecker im vorliegenden Dokument persönlich, dass der Verfasser der Petition, Dr. med. Karl-Heinz Nitschke, die Übergabe der Petition an "einschlägige Feind- und anderen Organisationen" in der Bundesrepublik arrangiert hatte. Gemeint waren damit unter anderem, die Gesellschaft für Menschenrechte (GfM) und die westdeutsche Presse.
Nitschke und andere Unterzeichner der Petition wurden verhaftet. Nachdem ARD-Korrespondent Lothar Loewe Nitschkes Frau interviewte, wurde er im Dezember 1976 unter anderem deswegen aus der DDR ausgewiesen.
Die vom MfS bisher geführten Untersuchungen haben ergeben, daß Nitschice diese "Petition”, versehen mit Unterschriftenlisten von 67 DDR-Bürgern (33 Personen aus Riesa und bezugnehmend auf diese "Petition" mit einer ergänzenden Namensliste von weiteren 20 Personen aus Riesa, 2 Personen aus dem Kreis Meißen und 12 Personen aus Karl-Marx-Stadt) an die Organisationen
übersandt hat.
Wie Westpressemeldungen zeigen, liegt diese "Petition" einschlägigen Feind- und anderen Organisationen und Einrichtungen in der BRD vor und wird zum Anlaß einer Hetz- und Verleumdungskampagne gegen die DDR genommen (u.a. "Berliner Morgenpost" vom 5.9.1976, "BZ" vom 31.8.1976, "Rheinischer Merkur" vom 27.8.1976 und "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 21.8.1976).
Nitschke nahm im Jahre 1973 postalische Verbindung zum Roten Kreuz der BRD auf, um unter Bezugnahme auf seine in der BRD wohnhafte Schwester zu erreichen, daß sich diese Einrichtung für seine Übersiedlung in die BRD aus "humanitären Gründen" einsetzt.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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