1974 nahm die DDR das erste Mal an einer Fußball-Weltmeisterschaft teil. Die Teilnahme barg direkt politischen Sprengstoff: Das Turnier fand ausgerechnet in der Bundesrepublik statt, in der Vorrunde spielte die DDR gegen die favorisierte westdeutsche Mannschaft. Das alles warf zahlreiche politische Fragen für die SED-Diktatur auf – die Stasi sollte das Turnier "absichern" und politische Risiken für die DDR entschärfen.
Am 26. April 1986 ereignete sich in Block 4 des sowjetischen Kernkraftwerks Tschernobyl ein katastrophaler Unfall. Die Besatzung verlor die Kontrolle über den Reaktor, er explodierte. Eine radioaktive Wolke zog über Europa. Für die Stasi wurde das Unglück zur Herausforderung: sie musste die politischen und wirtschaftlichen Folgen für die SED-Diktatur eindämmen. Stasi-Chef Mielke gab den Befehl, die Sache "unter Kontrolle" zu halten.
Die allermeisten DDR-Flüchtlinge wollten ihrer Heimat für immer den Rücken kehren. Einige zog es jedoch wieder zurück. 1985 riefen SED und Stasi eine Propagandakampagne ins Leben, die diese Rückkehrer benutzte, um Ausreisewillige abzuschrecken. Die Stasi-Akten eines Naturwissenschaftlers zeigen, wie die Geheimpolizei die Wiederaufnahme der Heimkehrer in die DDR kontrollierte und steuerte.
Die Olympischen Spiele 1972 standen ganz im Zeichen der Entspannungspolitik und boten der DDR eine große Chance. Denn seit Jahren hatte die Bundesrepublik bei vielen großen Sportveranstaltungen eine eigenständige DDR-Delegation verhindert. Bei den Spielen in München führten die DDR-Athleten nun erstmals eine eigene Fahne und hörten bei den Siegerehrungen ihre eigene Hymne. So konnte die SED-Führung der Welt eine erfolgreiche DDR präsentieren. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte dies ab.
Die Biographie Wolf Biermanns schien zunächst wie gemacht für ein Leben in der DDR. Der Sohn aus einer kommunistischen Arbeiterfamilie siedelte 1953 in die DDR über. Mit seinen Liedern und Gedichten eckte er dort allerdings schnell an. Die SED belegte ihn mit einem Auftrittsverbot, ließ ihn durch die Stasi überwachen, schränkte seinen Bewegungsraum ein und bürgerte ihn 1976 hinterrücks wieder aus.
Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.