Am 17. Juni 1953 geriet Ernst Jennrich in Magdeburg eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz geringer Beweislast verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen Mordes an einem Wachmann zum Tode.
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Weil sie während des Volksaufstandes Sprüche Hauswände und eine Tür angebracht hatten, wurden drei Personen durch ein Streife der Volkspolizei verhaftet.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Hier befanden sich neben der Haftanstalt und dem Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit auch das Bezirksgericht und die Bezirksbehörde der Volkspolizei (BDVP).
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Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
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Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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