Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
Dokument, 61 Seiten
Mit Zersetzungsmaßnahmen wollte die Staatssicherheit ein Gefühl der Verunsicherung erzeugen, Enttäuschung und Unzufriedenheit provozieren oder eine öffentliche Stigmatisierung erreichen. Im konkreten Beispiel werden Maßnahmen erläutert, die "feindliche" Jugendliche psychisch zerstören sollen.
Dokument, 18 Seiten
Am 7. April 1977 ermordete ein Terrorkommando der RAF den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. In der Bundesrepublik und West-Berlin lief daraufhin eine Großfahndung an. Die Stasi hatte Sorge, dass dadurch einige ihrer Agenten enttarnt werden könnten.
Dokument, 2 Seiten
In einer Liste mit "operativ bedeutsamen" Personen erfasste die Stasi im Oktober 1978 eine Reihe von Mitgliedern und Sympathisanten der RAF und der Bewegung 2. Juni sowie deren Verbindungen in die DDR. Die Geheimpolizei befürchtete Aktionen der Linksterroristen auch gegen die DDR – etwa gegen ihre Botschaften im Ausland.
Dokument, 6 Seiten
In dieser Dienstanweisung führte Minister Erich Mielke aus, wie das MfS die "politisch-ideologische Diversion" unter Jugendlichen bekämpfen soll. Westliche Lebensart und Musik sah er als verdeckten Angriff auf die sozialistische Gesellschaft.
Dokument, 28 Seiten
Im Fokus der HV A stand vor allem die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, das so genannte "Operationsgebiet". Die Richtline 2/79 legt fest, wie bei der Arbeit im Westen IM eingesetzt werden sollten.
Dokument, 50 Seiten