Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
§ 10 Der Einsatz für unabhängige demokratische Gewerkschaften, Vereine und andere Organisationen (Behinderte,- Frauen,- Kinderschutz-, Jugend-, Ausländer-, Rentner-, Umwelt- u.a.) sowie deren Rechte ist der SDP ein grundlegendes Anliegen.
§ 11 Strukturaufbau
1. Vollversammlungen auf Ortsebene, Parteitage ab Kreisebene.
2. Bei größeren Orten wird empfohlen, sich zur konkreten Arbeit in verbindliche wohnsitzorientierte Gruppen zu untergliedern, deren Mitgliederzahl Gesprächsfähigkeit ermöglicht.
3. Delegierungsprinzip von der Basis stufenweise zu den höheren Gremien.
4. Repräsentative Delegierung von Männern und Frauen.
5. Ein mögliches, noch zu erprobendes Modell:
a) verbindliche wohnsitzorientierte Basisgruppen mit etwa 15 Mitgliedern
b) Delegierung zweier Vertreter, möglichst einer Frau und eines Mannes zur nächsthöheren Gruppe, die dann etwa 14 Personen umfaßt, diese Gruppe delegiert wiederum 2 Vertreter zur nächsten Leitungsebene und so fort.
c) Daraus ergeben sich die Kreis-, Bezirks- und je nach Mitgliederzahl notwendigen Zwischenebenen.
d) Auf DDR-Ebene entsteht dann der Landesparteirat mit 30 Mitgliedern.
e) Diese Leitungsgremien werden auf den Parteitagen der jeweiligen Ebene durch weitere Kandidaten entsprechend der Mitgliederproportionalität ergänzt und gemeinsam zur Wahl gestellt. (vgl. § 16).
Mitgliedschaft
§ 12 Mitglied kann jeder werden, der sich den Grundsätzen dieses Statuts verpflichtet fühlt, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Staatsbürgerschaft etc., sofern er 18 Jahre alt ist (später 16 Jahre) und sich sein Wohnsitz in der DDR befindet.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
§ 13 Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Basisgruppe. Die Schiedskommission entscheidet auf Antrag in einem Parteiausschlußverfahren, ob ein Mitglied dem Statut in zentralen Punkten vorsätzlich widerspricht oder erheblich gegen die Grundsätze verstößt. Gegen das Urteil kann der Betreffende binnen 4 Wochen Einspruch beim Parteirat erheben, der endgültig entscheidet.
Wahlen
§ 14 Jede Basisgruppe wählt aus ihrer Mitte als ihre Leitung den 1. und 2. Sprecher, sowie den Kassenwart. Sie wählt außerdem Personen für weitere Ämter, Protokollant ect., sowie 2 Delegierte für die nächsthöhere Ebene.
§ 15 Die Wahl der beiden Delegierten geschieht auf jeder Ebene in geheimer Abstimmung. Jedes Mitglied besitzt aktives und passives Wahlrecht. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei nochmaliger Gleichheit der Stimmen entscheidet das Los. Zur vorzeitigen Abwahl eines Delegierten ist eine 3/4-Mehrheit notwendig.
§ 16 Die aus diesen Delegierten sich zusammensetzenden Leitungsgremien werden auf den jeweiligen Parteitagen durch weitere Kandidaten entsprechend der Mitgliederproportionalität ergänzt und gemeinsam zur Wahl gestellt. Dabei muß im neu gewählten Rat aus jeder delegierenden Gruppe wenigstens ein Delegierter vertreten sein. Gewählt ist dann also der Kandidat der delegierenden Gruppe, der die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte sowie unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit die Kandidaten mit den meisten Stimmen bis zur vom Parteitag bestimmten Vollzähligkeit der Leitungsgruppe.
§ 17 Hat jemand ein Parteiamt 8 Jahre inne, kann er nur noch mit 2/3-Mehrheit für dieses Amt wiedergewählt werden.
§ 18 Bei Übernahme eines Mandates oder Staatsamtes sind alle Parteifunktionen niederzulegen und ruht das passive Wahlrecht.
Parteitage
§ 19 Ab Kreisebenen finden jährlich Parteitage statt. Organisiert und einberufen werden sie vom Parteitagspräsidium. Teilnehmer sind alle Mitglieder bzw. Delegierten der darunterliegenden Ebene sowie weitere Delegierte des Parteitages bzw. der Vollversammlung der darunterliegenden Ebene.
§ 20 Der Parteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
§ 21 Die Parteitage nehmen die Rechenschaftsberichte zur Diskussion und Beschlußfassung entgegen. Sie erarbeiten und beschließen Leitlinien zur Parteiarbeit, welche in Kommissionen unter Hinzuziehung von Experten vorbereitet werden. Diese Leitlinien müssen vorher in allen vorangehenden Ebenen vorgestellt und diskutiert worden sein, werden mit einfacher Mehrheit beschlossen und sind für alle beteiligten Ebenen verbindlich. Muß in dringenden Fällen ein Parteitag sofortige Entscheidungen in zentralen Fragen fällen, ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
§ 22 Die Parteitage wählen eine Finanz-, Schieds- und Kontrollkommission. In den beiden letzteren dürfen nur Delegierte sein, die kein anderes Parteiamt inne haben.
§ 23 Ein Sonderparteitag ist einzuberufen, wenn 1/3 der dazugehörenden Räte bzw. Gruppen dies wünschen, das Präsidium es für nötig erachtet oder der Parteirat jeder Ebene es beschließt.
Finanzen
§ 24 Die SDP finanziert ihre Aktivitäten aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, über die Beitragshöhe entscheidet der Landesparteitag. Die Herkunft aller Spenden ist offen zu legen.
§ 25 Die Gelder werden den Basisgruppen gesammelt, verwaltet und zur Finanzierung der eigenen sowie der überregionalen Arbeit entsprechend den Parteitagsbeschlüssen eingesetzt.
§ 26 Auf den Parteitagen werden Haushaltspläne erstellt, Umlagenbeschlüsse verabschiedet und Kassenführer entlastet. Das Vermögen der Partei ist Gesamteigentum, vgl. § 42 ZGB.
§ 27 Für hilfsbedürftige Personen wird ein Sonderfonds eingerichtet.
Durchschaubarkeit
§ 28 Alle Delegiertensitzungen und Parteitage sind so aufzuzeichnen, daß jedes Parteimitglied den Verlauf der Diskussion verfolgen kann. Es ist ein Protokoll anzufertigen und von 2 Personen zu unterschreiben. Jeder Delegierte ist jederzeit, wenn es die ihn delegierende Gruppe wünscht, zur Rechenschaft verpflichtet.
Dieses Statut tritt mit Beschluß vom 7.10.1989 in Kraft, und gilt bis zum ersten Parteitag.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Bericht über die Formierung von Oppositionsbewegungen in der DDR Dokument, 16 Seiten
Strafrechtliche Einschätzung zum Aufruf der Initiativgruppe SDP Dokument, 9 Seiten
Bericht zur Gründung der Initiative "Demokratischer Aufbruch" Dokument, 9 Seiten
Auskunftsmaterial der Staatssicherheit zum Umgang mit dem Verbot des Neuen Forums Dokument, 13 Seiten