Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 15-18
1988 wurde der Verlauf der Berliner Mauer ein letztes Mal verändert. Durch einen Gebietstausch mit West-Berlin konnte die DDR die Grenze hier 50 Meter in Richtung Westen verlegen. Luftbilder dokumentieren den Verlauf vor dem Ausbau der Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden.
Die vorliegenden Fotos zeigen den Verlauf der Berliner Mauer am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark und der Bernauer Straße. Die Bilder stammen wahrscheinlich aus dem Jahr 1988, bevor der Grenzstreifen an diesem Ort verbreitert wurde. Für die Grenztruppen der DDR war der Mauerverlauf hier ungünstig. Die Hinterlandmauer grenzte unmittelbar an das Jahn-Stadion, dahinter lag eine schwer zu patroullierende Böschung. In Richtung des Grenzübergangs Bornholmer Straße verengte sich der Grenzstreifen auf wenige Meter und verlief unmittelbar an mehrstöckigen Wohnhäusern auf Ostberliner Seite entlang. Beides ist auf den Fotos gut erkennbar. 1988 einigten sich BRD und DDR auf einen Gebietstausch, bei dem die DDR an dieser Stelle mehrere Hektar Land erhielt. Dadurch konnte sie die Vorderlandmauer um 50 Meter nach vorne verlegen. Die Bauarbeiten dazu begannen im März 1989. Abgeschlossen wurden sie im November desselben Jahres, kurz vor dem Mauerfall.
Luftbildaufnahme des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks im Stadtteil Prenzlauer Berg. In der Bildmitte ist das Jahnstadion zu sehen. Es handelt sich um ein Fußballstadion – der BFC Dynamo trug hier von 1971 bis 1992 seine Heimspiele aus. Um das Fußballfeld verläuft eine Tartanbahn. Daran schließen sich Tribünenränge an, die zum Teil überdacht sind. Das Stadion grenzt am linken Bildrand direkt an die Hinterlandmauer und den sich daran anschließenden Grenzstreifen, dem heutigen Mauerpark. Am unteren Bildrand verläuft die Eberswalder Straße von links nach rechts. Darüber befindet sich ein Parkplatz, auf dem einige PKW abgestellt sind. Über dem Parkplatz verlaufen Straßenbahnschienen. Zwei Trams sind auf dem Bild zu sehen. Hinter dem Stadion sind im oberen Bildabschnitt der Falkplatz und weiter oben Wohnhäuser abgebildet. Sie grenzen direkt an die Vorderlandmauer. Ein Wachturm ist dort zu sehen. Im Hintergund ist die Bösebrücke erkennbar, an der der Grenzübergang Bornholmer Straße lag. Am rechten oberen Bildrand ist das Abspannwerk Humboldt abgebildet. Das Foto ist im Winter aufgenommen. Die Tartanbahn ist vereist und die Bäume rund um das Stadion haben keine Blätter.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 15-18
1988 wurde der Verlauf der Berliner Mauer ein letztes Mal verändert. Durch einen Gebietstausch mit West-Berlin konnte die DDR die Grenze hier 50 Meter in Richtung Westen verlegen. Luftbilder dokumentieren den Verlauf vor dem Ausbau der Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden.
Die vorliegenden Fotos zeigen den Verlauf der Berliner Mauer am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark und der Bernauer Straße. Die Bilder stammen wahrscheinlich aus dem Jahr 1988, bevor der Grenzstreifen an diesem Ort verbreitert wurde. Für die Grenztruppen der DDR war der Mauerverlauf hier ungünstig. Die Hinterlandmauer grenzte unmittelbar an das Jahn-Stadion, dahinter lag eine schwer zu patroullierende Böschung. In Richtung des Grenzübergangs Bornholmer Straße verengte sich der Grenzstreifen auf wenige Meter und verlief unmittelbar an mehrstöckigen Wohnhäusern auf Ostberliner Seite entlang. Beides ist auf den Fotos gut erkennbar. 1988 einigten sich BRD und DDR auf einen Gebietstausch, bei dem die DDR an dieser Stelle mehrere Hektar Land erhielt. Dadurch konnte sie die Vorderlandmauer um 50 Meter nach vorne verlegen. Die Bauarbeiten dazu begannen im März 1989. Abgeschlossen wurden sie im November desselben Jahres, kurz vor dem Mauerfall.
Luftbildaufnahme des Grenzverlaufs zwischen den Stadtteilen Wedding und Prenzlauer Berg. Im unteren Bildabschnitt sind entlang der Wolliner Straße Wohnhäuser zu sehen. Oberhalb der Häuser verläuft die Mauer entlang der Bernauer Straße. Oberhalb der Straße sind Westberliner Wohnhäuser abgebildet. In der Bildmitte sind einfache Häuser und Schuppen zu sehen, die noch zu Westberlin gehören. Rechts davon ist der Grenzstreifen erkennbar. Deutlich sichtbar ist die Hinterlandmauer, die direkt an das Jahnstadion im rechten Bildabschnitt grenzt. Oberhalb des Stadions sind Wohnhäuser abgebildet. Sie grenzen direkt an die Vordermauer. Ein Wachturm ist dort zu sehen. Über die Grenzanlage verläuft im Hintergund die Bösebrücke, an dem der Grenzübergang Bornholmer Straße lag. Das Foto ist im Winter aufgenommen. Die abgebildeten Bäume haben keine Blätter.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Luftbilder der Berliner Mauer am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark nach dem Ausbau der Grenzanlagen 2 Fotografien
Luftbilder der Grenzübergangsstelle Bornholmer Straße in Berlin 5 Fotografien
Fotodokumentation der Grenze entlang der Bernauer Straße vor dem Mauerbau 2 Fotografien
Luftbildaufnahmen des Grenzkontrollhafens der DDR am Osthafen Berlin 4 Fotografien