Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 46-49
Diese Luftbildaufnahmen zeigen den Grenzkontrollhafen der DDR am Osthafen in Berlin. Sie sind Teil einer Bilderserie aus den Jahren 1988/89 zur Dokumentation von Grenzübergangsstellen und Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden. Zu sehen ist in diesem Fall der Grenzkontrollhafen der DDR am Osthafen Die Aufnahmen sind in etwa auf Höhe des Treptower Parks entstanden. Die Industrieanlagen am linken Spreeufer lagen noch in Ost-Berlin. Dahinter verlief der Grenzstreifen entlang des Landwehrkanals.
Die Aufnahmen wurden von einem Kampfhubschrauber aus angefertigt. Auf manchen Bildern dieser Fotostrecke sind Luft-Boden-Raketenbehälter zu erkennen, die außen am Hubschrauber angebracht waren. Es handelt sich wahrscheinlich um ein in der Sowjetunion entwickelten Helikopter des Typs Mil Mi-8. Vermutlich haben Piloten der NVA in einem solchen Modell das Gebiet überflogen und die Fotos zu Dokumentationszwecken gemacht. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Lufbildaufnahme von der Spree mit dem angrenzenden Osthafen. Im unteren Bildabschnitt überquert die Elsenbrücke den Fluss. Davor sind Eisenbahnbrücken zu sehen, die links zum S-Bahnhof Treptower Park führen. Am linken Flussufer sind Industrieanlagen abgebildet. Hinter der Elsenstraße liegen die Köpenicker Elektro-Apparate-Werke. In der Bildmitte am rechten Flussufer ist der Osthafen zu sehen mit seinen zwei symmetrisch angeordneten zweigeschossigen Lagerhäusern. Dahinter verläuft die Stralauer Straße. Gegenüber dem Osthafen liegt der Grenzkontrollhafen der DDR. Ein Kai mit zwei Wachtürmen führt bis zur Oberbaumbrücke, die in der oberen Bildhäfte die Spree überquert. Am Horizont ist das Stadtzentrum Berlins mit dem Berliner Fernsehturm erkennbar. Das Bild scheint im Winter aufgenommen worden zu sein. Die abgebildeten Bäume haben keine Blätter.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 46-49
Diese Luftbildaufnahmen zeigen den Grenzkontrollhafen der DDR am Osthafen in Berlin. Sie sind Teil einer Bilderserie aus den Jahren 1988/89 zur Dokumentation von Grenzübergangsstellen und Grenzanlagen.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden. Zu sehen ist in diesem Fall der Grenzkontrollhafen der DDR am Osthafen Die Aufnahmen sind in etwa auf Höhe des Treptower Parks entstanden. Die Industrieanlagen am linken Spreeufer lagen noch in Ost-Berlin. Dahinter verlief der Grenzstreifen entlang des Landwehrkanals.
Die Aufnahmen wurden von einem Kampfhubschrauber aus angefertigt. Auf manchen Bildern dieser Fotostrecke sind Luft-Boden-Raketenbehälter zu erkennen, die außen am Hubschrauber angebracht waren. Es handelt sich wahrscheinlich um ein in der Sowjetunion entwickelten Helikopter des Typs Mil Mi-8. Vermutlich haben Piloten der NVA in einem solchen Modell das Gebiet überflogen und die Fotos zu Dokumentationszwecken gemacht. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Lufbildaufnahme von der Spree mit dem angrenzenden Osthafen. Im unteren Bildabschnitt überquert die Elsenbrücke den Fluss. Davor sind Eisenbahnbrücken zu sehen. Am linken Flussufer sind Industrieanlagen abgebildet. In der Bildmitte am rechten Flussufer ist der Osthafen zu sehen mit seinen zwei symmetrisch angeordneten zweigeschossigen Lagerhäusern. Rechts daneben verläuft die Stralauer Straße. Gegenüber dem Osthafen liegt der Grenzkontrollhafen der DDR. Ein Kai mit zwei Wachtürmen führt bis zur Oberbaumbrücke, die in der oberen Bildhäfte die Spree überquert. Am Horizont ist das Stadtzentrum Berlins mit dem Fernsehturm erkennbar.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Luftbilder der Grenze in Berlin am Bahnhof Friedrichstraße 5 Fotografien
Luftbildaufnahmen der Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und des Checkpoint Charlie 3 Fotografien
Luftbildaufnahmen der Berliner Mauer am Brandenburger Tor und am Reichstag 7 Fotografien
Luftbildaufnahmen der Grenzübergangsstelle Staaken an der Heerstraße 5 Fotografien