Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 1-8
Die HV A war nicht nur Auslandsgeheimdienst, sondern kümmerte sich unter anderem auch um die Absicherung der Auslandsvertretungen der DDR: In einem Fragebogen macht ein Mitarbeiter der Botschaft im zyprischen Nikosia Angaben zur technischen Ausstattung.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Dieses Dokument stammt aus einem Unterlagenfragment der HV A. Vermutlich ist es Bestandteil einer größeren Datensammlung der Abteilung VIII, die sich unter anderem mit der technischen Absicherung der eigenen Agententätigkeit befasste. Das Dokument ist die Anlage eines nicht mehr erhaltenen Schreibens. Es ist ein Fragebogen, mit dem ein Mitarbeiter der DDR-Vertretung im zyprischen Nikosia Auskunft über Technik und Sicherheitsmaßnahmen in der Botschaft gibt. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen Agenten der Residentur.
18. Gibt es eine Klimaanlage und welche Räume sind damit ausgestattet?
In allen Arbeitsräumen
Gesamt: 15
19. Gibt es eine Wechselsprechanlage und welche Räume sind damit ausgestattet?
Einlaß (Rezeption) z. Eingangstür
20. Welche Telefonanlage ist im Objekt installiert?
RENA
21. Wie und wo erfolgt die Einführung der Fernsprechkabel und mit welcher Spannung arbeitet das Landespostnetz?
Einführung im über Masten Freileitung Bis zum Masten Erdkabel
22. Mit welcher Spannung wird die Anlage betrieben?
24 V (Netzteil)
1950 entstanden; 1958 Aufwertung zur HA VIII.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
aktuelle Seite 5
Zur Seite 6 wechseln
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 1-8
Die HV A war nicht nur Auslandsgeheimdienst, sondern kümmerte sich unter anderem auch um die Absicherung der Auslandsvertretungen der DDR: In einem Fragebogen macht ein Mitarbeiter der Botschaft im zyprischen Nikosia Angaben zur technischen Ausstattung.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Dieses Dokument stammt aus einem Unterlagenfragment der HV A. Vermutlich ist es Bestandteil einer größeren Datensammlung der Abteilung VIII, die sich unter anderem mit der technischen Absicherung der eigenen Agententätigkeit befasste. Das Dokument ist die Anlage eines nicht mehr erhaltenen Schreibens. Es ist ein Fragebogen, mit dem ein Mitarbeiter der DDR-Vertretung im zyprischen Nikosia Auskunft über Technik und Sicherheitsmaßnahmen in der Botschaft gibt. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen Agenten der Residentur.
23. Wie ist die Ausführung der Telefoninstallation?
24. Wo befinden sich die Telefonverteiler und wie sind diese gesichert?
Keine Telefonverteiler
Direkte Leitungsführung zu den Apparaten.
25. Wo sind die Telefonapparate angeschlossen?
Über Anschlußkästen
26. In welchen Räumen sind Sekretärstationen errichtet?
Keine Sekretärstationen.
1950 entstanden; 1958 Aufwertung zur HA VIII.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
aktuelle Seite 6
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 1-8
Die HV A war nicht nur Auslandsgeheimdienst, sondern kümmerte sich unter anderem auch um die Absicherung der Auslandsvertretungen der DDR: In einem Fragebogen macht ein Mitarbeiter der Botschaft im zyprischen Nikosia Angaben zur technischen Ausstattung.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Dieses Dokument stammt aus einem Unterlagenfragment der HV A. Vermutlich ist es Bestandteil einer größeren Datensammlung der Abteilung VIII, die sich unter anderem mit der technischen Absicherung der eigenen Agententätigkeit befasste. Das Dokument ist die Anlage eines nicht mehr erhaltenen Schreibens. Es ist ein Fragebogen, mit dem ein Mitarbeiter der DDR-Vertretung im zyprischen Nikosia Auskunft über Technik und Sicherheitsmaßnahmen in der Botschaft gibt. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen Agenten der Residentur.
27. In welchen Dienstzimmern sind Amtsapparate installiert?
Keine Amtsapparate im Dienstzimmer.
28. Ist eine Sicherungsanlage vorhanden?
Ja Im Vorraum Funker / MCD
29. Welche Räume sind gesichert?
R.-Nr.
1950 entstanden; 1958 Aufwertung zur HA VIII.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Funker waren OibE oder IM, die im sogenannten Operationsgebiet die Funkverbindung zwischen einer Residentur und dem MfS gewährleisteten. Sie wurden vornehmlich von der Hauptverwaltung A geführt. Für diese Tätigkeit kamen grundsätzlich nur DDR-Bürger in Frage, die nach einer spezifischen Ausbildung und Schulung in die Bundesrepublik übergesiedelt wurden und danach zunächst eine Weile inaktiv waren. Zuletzt verfügte die HV A über 18 Funker.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
Zur Seite 6 wechseln
aktuelle Seite 7
Zur Seite 8 wechseln
Analyse der HV A zur Abwehr feindlicher Geheimdienstarbeit in den Residenturen Dokument, 18 Seiten
Ablauf des Besuches der DDR-Delegation zur Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki Dokument, 5 Seiten
Tarnbezeichnungen der HV A für Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR Dokument, 11 Seiten
Weisung zur Sicherheit und Ordnung auf der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße Dokument, 26 Seiten