Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 804, Bl. 5-19
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Während die Staatssicherheit in den Regionen zu Beginn des Jahres 1990 weitgehend lahmgelegt war, bestand die Zentrale in Berlin-Lichtenberg fort, wenngleich auch dort immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wurden. Noch hoffte man, zumindest einen Teil des Apparates in die Nachfolgeorganisationen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst hinüber retten zu können.
Den regionalen Bürgerkomitees ging der Auflösungsprozess in Berlin entschieden zu langsam. Bei einem Treffen in Berlin am 14. Januar forderten sie, selbst die Dinge in die Hand zu nehmen und am 15. Januar, wie in den Regionen nun auch in Berlin, "die Kontrolle auf das Zentrale Amt" zu übertragen.
Die außerhalb Berlins "bewährte Methode" war die Besetzung, die Versiegelung von Räumen und Stahlschränken in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und die Sicherung der Gebäude in "Sicherheitspartnerschaft" mit der Polizei. Dass dies "unabhängig" von der geplanten Aktion des Neuen Forums erfolgen sollte, die ja außerhalb des Gebäudekomplexes geplant war, bedeutete ein demonstratives Vorpreschen der Bezirkskomitees.
Als die Vertreter der Bezirkskomitees an jenem Mittag des 15. Januar 1990 dann am Einlass klingelten, wurden sie sofort eingelassen. Zugegen waren schon die Volkspolizei und die Militärstaatsanwaltschaft. Es schien die Chance zu einer gar nicht bedrohlichen, sondern sehr geordneten Übergabe gegeben.
Während in der Stasi-Zentrale verhandelt wurde, versammelten sich vor ihren Toren hunderte, bald tausende Demonstranten, die von dem Geschehen im Inneren des Gebäudekomplexes nichts wussten. Gegen 17:00 Uhr war der Druck auf das Tor durch die nachrückenden Demonstranten so heftig geworden, dass die Bürgervertreter im Innern der Anlage fürchteten, in der drangvollen Enge würden Menschen zu Schaden kommen. Deshalb gab der katholische Geistliche Martin Montag, der zuvor als Vertreter des Bürgerkomitees Suhl mitverhandelt hatte, einem Polizisten die Anweisung, das Tor zu öffnen. Die Öffnung des Tors in der Ruschestraße und bald darauf auch in der Normannenstraße traf die Ordner, die das Neue Forum vor dem Gebäudekomplex postiert hatte, völlig unvorbereitet. So strömten Tausende in das Innere der einst so mächtigen Stasi-Zentrale.
Diese Aktion von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern aus allen Teilen der DDR und vieler empörter Berlinerinnen und Berliner läutete das endgültige Ende der Staatssicherheit ein. Am 18. Januar erteilte der Vorsitzende des Ministerrates, Hans Modrow, an Heinz Engelhardt den Auftrag, "das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit in allen seinen Gliederungen aufzulösen". Nachdem die Stasi-Zentrale am 15. Januar endgültig lahmgelegt worden war, wurde nun auch der "Nachrichtendienst", die ehemalige HV A, in den Auflösungsprozess einbezogen.
der DDR. Diese bezogen sich sowohl auf die mit der Auflösung befaßten ehemaligen Mitarbeiter der HVA als auch auf die bereits entlassenen.
CIA und BND bemühten sich u.a. durch direktes Aufsuchen in der Wohnung, insbesondere unter Verwendung von Wissen wie der bisherigen Tätigkeit und der Dienststellung der Kontaktierten, telefonische und briefliche Anbahnungsversuche aus Westberlin, München u. Hamburg, Mitarbeiter der HVA zu werben und zur Preisgabe von Wissen zu veranlassen. Dabei wurden folgende Methoden angewandt:
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 804, Bl. 5-19
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Während die Staatssicherheit in den Regionen zu Beginn des Jahres 1990 weitgehend lahmgelegt war, bestand die Zentrale in Berlin-Lichtenberg fort, wenngleich auch dort immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wurden. Noch hoffte man, zumindest einen Teil des Apparates in die Nachfolgeorganisationen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst hinüber retten zu können.
Den regionalen Bürgerkomitees ging der Auflösungsprozess in Berlin entschieden zu langsam. Bei einem Treffen in Berlin am 14. Januar forderten sie, selbst die Dinge in die Hand zu nehmen und am 15. Januar, wie in den Regionen nun auch in Berlin, "die Kontrolle auf das Zentrale Amt" zu übertragen.
Die außerhalb Berlins "bewährte Methode" war die Besetzung, die Versiegelung von Räumen und Stahlschränken in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und die Sicherung der Gebäude in "Sicherheitspartnerschaft" mit der Polizei. Dass dies "unabhängig" von der geplanten Aktion des Neuen Forums erfolgen sollte, die ja außerhalb des Gebäudekomplexes geplant war, bedeutete ein demonstratives Vorpreschen der Bezirkskomitees.
Als die Vertreter der Bezirkskomitees an jenem Mittag des 15. Januar 1990 dann am Einlass klingelten, wurden sie sofort eingelassen. Zugegen waren schon die Volkspolizei und die Militärstaatsanwaltschaft. Es schien die Chance zu einer gar nicht bedrohlichen, sondern sehr geordneten Übergabe gegeben.
Während in der Stasi-Zentrale verhandelt wurde, versammelten sich vor ihren Toren hunderte, bald tausende Demonstranten, die von dem Geschehen im Inneren des Gebäudekomplexes nichts wussten. Gegen 17:00 Uhr war der Druck auf das Tor durch die nachrückenden Demonstranten so heftig geworden, dass die Bürgervertreter im Innern der Anlage fürchteten, in der drangvollen Enge würden Menschen zu Schaden kommen. Deshalb gab der katholische Geistliche Martin Montag, der zuvor als Vertreter des Bürgerkomitees Suhl mitverhandelt hatte, einem Polizisten die Anweisung, das Tor zu öffnen. Die Öffnung des Tors in der Ruschestraße und bald darauf auch in der Normannenstraße traf die Ordner, die das Neue Forum vor dem Gebäudekomplex postiert hatte, völlig unvorbereitet. So strömten Tausende in das Innere der einst so mächtigen Stasi-Zentrale.
Diese Aktion von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern aus allen Teilen der DDR und vieler empörter Berlinerinnen und Berliner läutete das endgültige Ende der Staatssicherheit ein. Am 18. Januar erteilte der Vorsitzende des Ministerrates, Hans Modrow, an Heinz Engelhardt den Auftrag, "das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit in allen seinen Gliederungen aufzulösen". Nachdem die Stasi-Zentrale am 15. Januar endgültig lahmgelegt worden war, wurde nun auch der "Nachrichtendienst", die ehemalige HV A, in den Auflösungsprozess einbezogen.
Von der Hauptverwaltung Aufklärung - in Auflösung - werden gegenwärtig 79 ehemalige Kundschafter materiell, finanziell und in medizinischer Hinsicht betreut.
Alle ehemaligen Kundschafter haben eine langjährige aufopferungsvolle Arbeit im Ausland geleistet und teilweise größere Freiheitsstrafen unter komplizierten Bedingungen verbüßt.
Die sicherheitsbedingten Übersiedlungen bzw. Wohnsitznahmen in der DDR haben zum Verlust von Eigentum und Vermögen geführt, für das sich die Regierung der DDR im Rahmen der teilweise langfristigen sozialen Eingliederung zur Ersatzleistung und materiellen und finanziellen Sicherstellung auf Lebenszeit verpflichtete. Mit der Auflösung der Aufklärung ist diese Sicherstellung nicht mehr gewährleistet. Darüber hinaus müssen bei einer staatlichen Vereinigung einige in der DDR wohnhafte ehemalige Kundschafter mit erneuter strafrechtlicher Verfolgung und zum Teil hohen Haftstrafen rechnen, sofern nicht vorher durch die Regierungen der DDR und der BRD rechtliche Vereinbarungen getroffen wurden, die die Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegenstandslos machen.
Die einzuleitenden bzw. zu garantierenden Rechtsschutz-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen müßten gewährleisten:
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Von 1980 bis 1989 geltende IM-Kategorie, als IMB definiert – nicht zu verwechseln mit der Vorgangsart IMB der Hauptverwaltung A. Mit der Einführung des IMB wurden die IM-Kategorien IMV und IMF zu einer zusammengefasst. Die IMB galten als hochkarätige IM, die direkten Kontakt mit Personen hatten, die vom MfS als "feindlich" eingestuft wurden und deren Vertrauen besaßen, etwa Zuträger mit kirchlichen Funktionen oder aus Oppositionsgruppen. Außerdem wurden IMB zur Bekämpfung als "feindlich" angesehener Organisationen und Individuen im sog. Operationsgebiet eingesetzt. Zuletzt gab es rund 3.900 IMB.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 804, Bl. 5-19
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Während die Staatssicherheit in den Regionen zu Beginn des Jahres 1990 weitgehend lahmgelegt war, bestand die Zentrale in Berlin-Lichtenberg fort, wenngleich auch dort immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wurden. Noch hoffte man, zumindest einen Teil des Apparates in die Nachfolgeorganisationen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst hinüber retten zu können.
Den regionalen Bürgerkomitees ging der Auflösungsprozess in Berlin entschieden zu langsam. Bei einem Treffen in Berlin am 14. Januar forderten sie, selbst die Dinge in die Hand zu nehmen und am 15. Januar, wie in den Regionen nun auch in Berlin, "die Kontrolle auf das Zentrale Amt" zu übertragen.
Die außerhalb Berlins "bewährte Methode" war die Besetzung, die Versiegelung von Räumen und Stahlschränken in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und die Sicherung der Gebäude in "Sicherheitspartnerschaft" mit der Polizei. Dass dies "unabhängig" von der geplanten Aktion des Neuen Forums erfolgen sollte, die ja außerhalb des Gebäudekomplexes geplant war, bedeutete ein demonstratives Vorpreschen der Bezirkskomitees.
Als die Vertreter der Bezirkskomitees an jenem Mittag des 15. Januar 1990 dann am Einlass klingelten, wurden sie sofort eingelassen. Zugegen waren schon die Volkspolizei und die Militärstaatsanwaltschaft. Es schien die Chance zu einer gar nicht bedrohlichen, sondern sehr geordneten Übergabe gegeben.
Während in der Stasi-Zentrale verhandelt wurde, versammelten sich vor ihren Toren hunderte, bald tausende Demonstranten, die von dem Geschehen im Inneren des Gebäudekomplexes nichts wussten. Gegen 17:00 Uhr war der Druck auf das Tor durch die nachrückenden Demonstranten so heftig geworden, dass die Bürgervertreter im Innern der Anlage fürchteten, in der drangvollen Enge würden Menschen zu Schaden kommen. Deshalb gab der katholische Geistliche Martin Montag, der zuvor als Vertreter des Bürgerkomitees Suhl mitverhandelt hatte, einem Polizisten die Anweisung, das Tor zu öffnen. Die Öffnung des Tors in der Ruschestraße und bald darauf auch in der Normannenstraße traf die Ordner, die das Neue Forum vor dem Gebäudekomplex postiert hatte, völlig unvorbereitet. So strömten Tausende in das Innere der einst so mächtigen Stasi-Zentrale.
Diese Aktion von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern aus allen Teilen der DDR und vieler empörter Berlinerinnen und Berliner läutete das endgültige Ende der Staatssicherheit ein. Am 18. Januar erteilte der Vorsitzende des Ministerrates, Hans Modrow, an Heinz Engelhardt den Auftrag, "das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit in allen seinen Gliederungen aufzulösen". Nachdem die Stasi-Zentrale am 15. Januar endgültig lahmgelegt worden war, wurde nun auch der "Nachrichtendienst", die ehemalige HV A, in den Auflösungsprozess einbezogen.
Gemäß Beschluß ist die Auflösung der Hauptverwaltung Aufklärung bis zum 30. Juni 1990 zu realisieren. Dementsprechend wurden durch das Komitee zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit mit dem Restbestand der Mitarbeiter der HVA befristete Arbeitsverträge bis zum 30. Juni 1990 abgeschlossen.
Aus gegenwärtiger Sicht ergeben sich weitere Arbeitserfordernisse, die eine sachkundige Weiterführung durch bisherige Angehörige der Hauptverwaltung Aufklärung über diesen Zeitpunkt hinaus erforderlich machen. Dabei handelt es sich insbesondere um
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Von 1980 bis 1989 geltende IM-Kategorie, als IMB definiert – nicht zu verwechseln mit der Vorgangsart IMB der Hauptverwaltung A. Mit der Einführung des IMB wurden die IM-Kategorien IMV und IMF zu einer zusammengefasst. Die IMB galten als hochkarätige IM, die direkten Kontakt mit Personen hatten, die vom MfS als "feindlich" eingestuft wurden und deren Vertrauen besaßen, etwa Zuträger mit kirchlichen Funktionen oder aus Oppositionsgruppen. Außerdem wurden IMB zur Bekämpfung als "feindlich" angesehener Organisationen und Individuen im sog. Operationsgebiet eingesetzt. Zuletzt gab es rund 3.900 IMB.
Bericht des Regierungsbeauftragten Peter Koch am Zentralen Runden Tisch Dokument, 18 Seiten
"Beratungsprotokoll der Leitung des Verfassungsschutzes mit den Beauftragten der Bezirksämter" Dokument, 5 Seiten
"Beschluss über weitere Maßnahmen zur Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit" Dokument, 12 Seiten
Schreiben des amtierenden Leiters an die Leiter der Diensteinheiten zur Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes Dokument, 6 Seiten