Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 804, Bl. 5-19
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Während die Staatssicherheit in den Regionen zu Beginn des Jahres 1990 weitgehend lahmgelegt war, bestand die Zentrale in Berlin-Lichtenberg fort, wenngleich auch dort immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wurden. Noch hoffte man, zumindest einen Teil des Apparates in die Nachfolgeorganisationen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst hinüber retten zu können.
Den regionalen Bürgerkomitees ging der Auflösungsprozess in Berlin entschieden zu langsam. Bei einem Treffen in Berlin am 14. Januar forderten sie, selbst die Dinge in die Hand zu nehmen und am 15. Januar, wie in den Regionen nun auch in Berlin, "die Kontrolle auf das Zentrale Amt" zu übertragen.
Die außerhalb Berlins "bewährte Methode" war die Besetzung, die Versiegelung von Räumen und Stahlschränken in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und die Sicherung der Gebäude in "Sicherheitspartnerschaft" mit der Polizei. Dass dies "unabhängig" von der geplanten Aktion des Neuen Forums erfolgen sollte, die ja außerhalb des Gebäudekomplexes geplant war, bedeutete ein demonstratives Vorpreschen der Bezirkskomitees.
Als die Vertreter der Bezirkskomitees an jenem Mittag des 15. Januar 1990 dann am Einlass klingelten, wurden sie sofort eingelassen. Zugegen waren schon die Volkspolizei und die Militärstaatsanwaltschaft. Es schien die Chance zu einer gar nicht bedrohlichen, sondern sehr geordneten Übergabe gegeben.
Während in der Stasi-Zentrale verhandelt wurde, versammelten sich vor ihren Toren hunderte, bald tausende Demonstranten, die von dem Geschehen im Inneren des Gebäudekomplexes nichts wussten. Gegen 17:00 Uhr war der Druck auf das Tor durch die nachrückenden Demonstranten so heftig geworden, dass die Bürgervertreter im Innern der Anlage fürchteten, in der drangvollen Enge würden Menschen zu Schaden kommen. Deshalb gab der katholische Geistliche Martin Montag, der zuvor als Vertreter des Bürgerkomitees Suhl mitverhandelt hatte, einem Polizisten die Anweisung, das Tor zu öffnen. Die Öffnung des Tors in der Ruschestraße und bald darauf auch in der Normannenstraße traf die Ordner, die das Neue Forum vor dem Gebäudekomplex postiert hatte, völlig unvorbereitet. So strömten Tausende in das Innere der einst so mächtigen Stasi-Zentrale.
Diese Aktion von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern aus allen Teilen der DDR und vieler empörter Berlinerinnen und Berliner läutete das endgültige Ende der Staatssicherheit ein. Am 18. Januar erteilte der Vorsitzende des Ministerrates, Hans Modrow, an Heinz Engelhardt den Auftrag, "das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit in allen seinen Gliederungen aufzulösen". Nachdem die Stasi-Zentrale am 15. Januar endgültig lahmgelegt worden war, wurde nun auch der "Nachrichtendienst", die ehemalige HV A, in den Auflösungsprozess einbezogen.
Regierungsbeauftragten, des Komitees zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit und unter Einbeziehung der lokalen Bürgerkomitees. Sie wurde unter Beachtung des personen- und sachbezogenen Datenschutzes durchgeführt mit dem Ziel, die Interessen der DDR, ihrer Verbündeten, anderer Staaten aber auch die von Einzelpersonen zu schützen. Die entsprechenden Schritte wurden protokolliert und damit verbundene Transporte durch das MdI begleitet. Die diesbezüglichen Auflagen des Regierungsbeauftragten wurden eingehalten. Es ist zu berücksichtigen, daß der überwiegende Dokumenten- und Verschlußsachenbestand bereits im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung des Ausländsnachrichtendienstes an die Dokumentenverwaltung des Amtes für Nationale Sicherheit zurückgeführt wurde, bzw. die Duplikate vernichtet wurden, die sich in der ehemaligen HVA befanden. Vorvernichtetes Material wurde unter Kontrolle des Komitees zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit dem Altstoffhandel als Sekundärrohstoff zur Verfügung gestellt.
Ein Archivbestand von 45 laufende Meter Akten sowie Karteien wurde am 22.06.1990 eingelagert (s. gesonderte Übersicht als Anlage). Bei dem vorhandenen Material handelt es sich überwiegend um für die Sicherheit der DDR, ihrer Verbündeten aber auch anderer Staaten relevantes Material, u.a. Informationen über voll identifizierte, weltweit operierende Agenturen anderer Geheimdienste, deren Auftragsstrukturen und Arbeitsrichtungen, über hauptamtliche Geheimdienstmitarbeiter und Agenten.
In Anbetracht der Bedeutung des Materials ist eine gesondert gesicherte Archivierung erforderlich.
Diesem Material hinzuzufügen sind alle im Zusammenhang mit der Auflösung der HVA entstandenen Protokolle, Schriftwechsel, Finanzunterlagen, Übersichten und Karteien, Vernichtungs- und Archivierungsbestätigungen.
Die Kaderakten wurden in Abstimmung mit dem Komitee zur Auflösung des AfNS und dem Regierungsbeauftragten aufgelöst und
Personalakten
Die Personalakten hauptamtlicher Mitarbeiter wurden in den zuständigen Kaderabteilungen bzw. in der Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch) geführt. In den Personalakten sollten relevante Veränderungen bei den hauptamtlichen Mitarbeitern und in deren privatem Umfeld festgehalten werden. Den Umgang mit den Personalakten regelte die Personalaktenordnung von 1969. Sie unterschied fünf Aktenkategorien: Personalakten der Berufsund Zeitsoldaten, Personalakten der Zivilbeschäftigten (ZB), Disziplinarakten und Dossiers als mögliche Teile der jeweiligen Personalakte sowie die Zentralkarteikarte, die den Teil I der Personalakte der Berufs- und Zeitsoldaten bildete und die wichtigsten Personalangaben enthielt.
Teil II enthielt den Einstellungsvorschlag und dessen Vorgeschichte, Teil III die Beurteilungen und Qualifikationsnachweise, Teil IV den Lebenslauf mit der Verpflichtungserklärung (Verpflichtung), Teil V die Überprüfungs- und Ermittlungsunterlagen zum späteren MfS-Angehörigen, seinen Verwandten und Bekannten, Teil VI war die Disziplinarakte. Dossiers wurden nur für Berufssoldaten angefertigt und fassten die wichtigsten Angaben aus den Teilen I und III zusammen. Die Personalakten der ZB ähnelten kategorial denen der Soldaten, beschränkten sich aber auf vier Teile.
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 804, Bl. 5-19
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Während die Staatssicherheit in den Regionen zu Beginn des Jahres 1990 weitgehend lahmgelegt war, bestand die Zentrale in Berlin-Lichtenberg fort, wenngleich auch dort immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wurden. Noch hoffte man, zumindest einen Teil des Apparates in die Nachfolgeorganisationen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst hinüber retten zu können.
Den regionalen Bürgerkomitees ging der Auflösungsprozess in Berlin entschieden zu langsam. Bei einem Treffen in Berlin am 14. Januar forderten sie, selbst die Dinge in die Hand zu nehmen und am 15. Januar, wie in den Regionen nun auch in Berlin, "die Kontrolle auf das Zentrale Amt" zu übertragen.
Die außerhalb Berlins "bewährte Methode" war die Besetzung, die Versiegelung von Räumen und Stahlschränken in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und die Sicherung der Gebäude in "Sicherheitspartnerschaft" mit der Polizei. Dass dies "unabhängig" von der geplanten Aktion des Neuen Forums erfolgen sollte, die ja außerhalb des Gebäudekomplexes geplant war, bedeutete ein demonstratives Vorpreschen der Bezirkskomitees.
Als die Vertreter der Bezirkskomitees an jenem Mittag des 15. Januar 1990 dann am Einlass klingelten, wurden sie sofort eingelassen. Zugegen waren schon die Volkspolizei und die Militärstaatsanwaltschaft. Es schien die Chance zu einer gar nicht bedrohlichen, sondern sehr geordneten Übergabe gegeben.
Während in der Stasi-Zentrale verhandelt wurde, versammelten sich vor ihren Toren hunderte, bald tausende Demonstranten, die von dem Geschehen im Inneren des Gebäudekomplexes nichts wussten. Gegen 17:00 Uhr war der Druck auf das Tor durch die nachrückenden Demonstranten so heftig geworden, dass die Bürgervertreter im Innern der Anlage fürchteten, in der drangvollen Enge würden Menschen zu Schaden kommen. Deshalb gab der katholische Geistliche Martin Montag, der zuvor als Vertreter des Bürgerkomitees Suhl mitverhandelt hatte, einem Polizisten die Anweisung, das Tor zu öffnen. Die Öffnung des Tors in der Ruschestraße und bald darauf auch in der Normannenstraße traf die Ordner, die das Neue Forum vor dem Gebäudekomplex postiert hatte, völlig unvorbereitet. So strömten Tausende in das Innere der einst so mächtigen Stasi-Zentrale.
Diese Aktion von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern aus allen Teilen der DDR und vieler empörter Berlinerinnen und Berliner läutete das endgültige Ende der Staatssicherheit ein. Am 18. Januar erteilte der Vorsitzende des Ministerrates, Hans Modrow, an Heinz Engelhardt den Auftrag, "das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit in allen seinen Gliederungen aufzulösen". Nachdem die Stasi-Zentrale am 15. Januar endgültig lahmgelegt worden war, wurde nun auch der "Nachrichtendienst", die ehemalige HV A, in den Auflösungsprozess einbezogen.
daraus am 25.04.90 die Kaderkartei der HVA (Mitarbeiter und OibE) in die Zentralkartei des ehemaligen Kaderorgans überführt.
Die wissenschaftliche Bibliothek der HVA und die Regimebibliothek, wurden anderen Nutzern Termine übergeben (Humboldt-Universität Berlin, Ministerium für Handel und Tourismus). Material und Bücher der Auslandsresidenturen wurden an die DDR-Auslandsvertretungen übergeben.
Die Entlassung der OibE der HVA aus dem Dienstverhältnis des MfS erfolgte konspirativ. Der Personendatenschutz wurde dabei strikt beachtet.
Der Auflösungsprozeß richtete sich in seinem Wesen auf die Einstellung von [manuell unterstrichen: 540 aktiven (per Ende März 1990) Vorgängen] [handschriftliche Ergänzung: heißt den op. Quellen?] im Operationsgebiet, einschließlich der dazugehörigen Verbindungspositionen. Insbesondere handelt es sich dabei neben den Quellen um Kuriere, Instrukteure, Residenten, Gehilfen und technische Kräfte, die zur Gewährleistung der Vorgangssicherheit erforderlich waren. Es gelang, die Gesamtzahl der Vorgänge auf 120 (Anfang bis Mitte Mai 1990) und auf 13 (25. Juni) zu reduzieren. Als hemmend wirkte sich die Nichtbereitstellung von finanziellen Mitteln (in Mark der DDR) für die Realisierung der Vorgangsauflösung aus, die jedoch - bis auf Haftvorgänge - bis Ende Juni abgeschlossen sein wird.
Durch den fortgeschrittenen Stand der Auflösung durch Mehrschichtarbeit in den Monaten April/Mai betrug die Anzahl der arbeitstäglich im Objekt Roedernstraße anwesenden Mitarbeiter ca. 60 Personen. Hauptaufgabe war die weisungsgemäße Auflösung der HVA. Der Personalbestand war mit der Auflösung existierender Vorgänge, der Auflösung von Objekten, der Bereitstellung von Dokumenten zur Archivierung und der Inventarisierung der Dokumente, Geräte und Materialien befaßt. Diese Tätigkeiten erfolgten zeitweilig im Dreischichtsystem und in Außenobjekten (Segelfliegerdamm, Wuhlheide).
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 804, Bl. 5-19
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Während die Staatssicherheit in den Regionen zu Beginn des Jahres 1990 weitgehend lahmgelegt war, bestand die Zentrale in Berlin-Lichtenberg fort, wenngleich auch dort immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wurden. Noch hoffte man, zumindest einen Teil des Apparates in die Nachfolgeorganisationen Verfassungsschutz und Nachrichtendienst hinüber retten zu können.
Den regionalen Bürgerkomitees ging der Auflösungsprozess in Berlin entschieden zu langsam. Bei einem Treffen in Berlin am 14. Januar forderten sie, selbst die Dinge in die Hand zu nehmen und am 15. Januar, wie in den Regionen nun auch in Berlin, "die Kontrolle auf das Zentrale Amt" zu übertragen.
Die außerhalb Berlins "bewährte Methode" war die Besetzung, die Versiegelung von Räumen und Stahlschränken in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und die Sicherung der Gebäude in "Sicherheitspartnerschaft" mit der Polizei. Dass dies "unabhängig" von der geplanten Aktion des Neuen Forums erfolgen sollte, die ja außerhalb des Gebäudekomplexes geplant war, bedeutete ein demonstratives Vorpreschen der Bezirkskomitees.
Als die Vertreter der Bezirkskomitees an jenem Mittag des 15. Januar 1990 dann am Einlass klingelten, wurden sie sofort eingelassen. Zugegen waren schon die Volkspolizei und die Militärstaatsanwaltschaft. Es schien die Chance zu einer gar nicht bedrohlichen, sondern sehr geordneten Übergabe gegeben.
Während in der Stasi-Zentrale verhandelt wurde, versammelten sich vor ihren Toren hunderte, bald tausende Demonstranten, die von dem Geschehen im Inneren des Gebäudekomplexes nichts wussten. Gegen 17:00 Uhr war der Druck auf das Tor durch die nachrückenden Demonstranten so heftig geworden, dass die Bürgervertreter im Innern der Anlage fürchteten, in der drangvollen Enge würden Menschen zu Schaden kommen. Deshalb gab der katholische Geistliche Martin Montag, der zuvor als Vertreter des Bürgerkomitees Suhl mitverhandelt hatte, einem Polizisten die Anweisung, das Tor zu öffnen. Die Öffnung des Tors in der Ruschestraße und bald darauf auch in der Normannenstraße traf die Ordner, die das Neue Forum vor dem Gebäudekomplex postiert hatte, völlig unvorbereitet. So strömten Tausende in das Innere der einst so mächtigen Stasi-Zentrale.
Diese Aktion von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern aus allen Teilen der DDR und vieler empörter Berlinerinnen und Berliner läutete das endgültige Ende der Staatssicherheit ein. Am 18. Januar erteilte der Vorsitzende des Ministerrates, Hans Modrow, an Heinz Engelhardt den Auftrag, "das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit in allen seinen Gliederungen aufzulösen". Nachdem die Stasi-Zentrale am 15. Januar endgültig lahmgelegt worden war, wurde nun auch der "Nachrichtendienst", die ehemalige HV A, in den Auflösungsprozess einbezogen.
Die personelle und materielle Auflösung der HVA wird zum 30.06.90 planmäßig abgeschlossen.
Den gewerkschaftlichen Vertretern wurde die Teilnahme an allen Entscheidungen der operativen Leitung der Auflösungsmaßnahmen ermöglicht. Die Tätigkeit von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen (außer Gewerkschaft), denen Mitarbeiter angehören, wurde nicht gestattet.
Den Mitarbeitern wurde die Orientierung gegeben, sich bis zur Beendigung ihres Arbeitsrechstverhältnisses am 30.06.1990 auf Arbeitssuche zu begeben. Für konkret vereinbarte Kadergespräche werden zeitlich befristete Freistellungen gewährt.
Vorliegender Übergabestand zu den Dienstobjekten der Hauptverwaltung Aufklärung ergibt sich:
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Bericht des Regierungsbeauftragten Peter Koch am Zentralen Runden Tisch Dokument, 18 Seiten
"Beratungsprotokoll der Leitung des Verfassungsschutzes mit den Beauftragten der Bezirksämter" Dokument, 5 Seiten
"Beschluss über weitere Maßnahmen zur Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit" Dokument, 12 Seiten
Schreiben des amtierenden Leiters an die Leiter der Diensteinheiten zur Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes Dokument, 6 Seiten