Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
2. Einsatz von Technischen Sicherungsanlagen (TSA) und Fernbeobachteranlagen (FBA)
2.1. Zur Gewährleistung der technischen Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen können TSA und FBA zur
eingesetzt werden.
2.2. TSA sind technische, vorwiegend elektrisch-elektronische Einrichtungen, die im Zusammenwirken mit anderer Sicherungstechnik oder selbständig einzusetzen sind.
Aufgabe der TSA ist die Signalisierung von Gefahrenzuständen im zu schützenden bzw. bei Angriffen auf das zu schützende Objekt.
Dabei ist zu beachten, daß TSA außer der Signalisierung keine weiteren Funktionen erfüllen und Gefahrenzustände und Angriffe weder ver- noch behindern oder zeitlich hinausschieben.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
Der Einsatz von TSA hat grundsätzlich so zu erfolgen, daß die Signale direkt beim ODH bzw. bei der Wache auflaufen, die entsprechende Abwehrhandlungen durchzuführen bzw. einzuleiten haben.
2.3. Für besonders gefährdete Bereiche sind unter Anlegung strenger Maßstäbe und in Abstimmung mit dem Operativ-Technischen Sektor Brandwarn- und Meldeanlagen zusätzlich einzusetzen.
2.4. FBA sind fernsehtechnische Einrichtungen, die es gestatten, relevante visuelle Informationen (interessierende Szenen, Vorgänge, Personen, Gegenstände usw.) mittels geeigneter Verfahren zu einem anderen Ort zu übertragen, dort bildlich darzustellen und damit eine mittelbare Fernbeobachtung ermöglichen.
2.5. Der Einsatz von TSA und FBA hat oblektspezifisch entsprechend den konkreten Anforderungen an das Sicherheitsbedürfnis der jeweiligen Kreis-/Objektdienststelle und deren territorialer Lage zu erfolgen.
2.6. Die Notwendigkeit des Einsatzes von TSA und FBA im System der Maßnahmen zur Erhöhung und Gewährleistung der Sicherheit in Kreis- und Objektdienststellen ist nach folgenden Kriterien zu bestimmen:
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die ersten Objektdienststellen wurden 1957 für die Chemiekombinate Buna und Leuna gegründet, die letzte 1981 für das Kernkraftwerk "Bruno Leuschner" bei Lubmin. 1989 existierten sieben Objektdienststellen, zwölf – darunter neun Objektdienststellen der Objektverwaltung "W" – sind bis 1982 aufgelöst worden. Erst 1969 erfolgte mit der 1. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/69 die Festlegung der normativen Grundorientierung für die Objektdienststellen. Sie besaßen einen den Kreisdienststellen (KD) vergleichbaren Status und waren in der Struktur der jeweiligen Bezirksverwaltung (BV) gemäß dem Linienprinzip eingeordnet und dem dortigen Stellvertreter Operativ unterstellt.
Die Objektdienststellen befanden sich in den zu sichernden Wirtschaftsobjekten oder zumindest in deren unmittelbarer räumlicher Nähe. Ihre Organisationsstruktur wies Referate und/oder Arbeitsgebiete sowie ggf. temporäre nichtstrukturelle Arbeitsgruppen (NSAG) auf, jedoch auch Einzelverantwortliche für bestimmte Arbeitsbereiche. Der Gesamtpersonalbestand betrug zuletzt 257 Mitarbeiter; er schwankte in den einzelnen Objektdienststellen zwischen 24 und 56. Ihnen standen ca. 2.000 IM aller Kategorien zur Verfügung. Entsprechend den Veränderungen in der Produktionsstruktur der Wirtschaftsobjekte waren Struktur- und Organisationsänderungen recht häufig.
Die Leiter der Objektdienststellen hatten die Informationsbeziehungen einschließlich offizieller Verbindungen zu den Leitungen der Betriebe und Einrichtungen zu organisieren. Die Sicherheitsstandards richteten sich nach dem Gefährdungs- und Bedeutungsstatus der jeweiligen Wirtschaftsobjekte. Entsprechend hoch war er für das Kernkraftwerk, das Kombinat Carl Zeiss Jena sowie für die drei großen Kombinate im Chemiedreieck Leuna, Buna und Bitterfeld.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
2.7. Die Signalisierung bzw. Kontrolle des unberechtigten Überschreitens von Sperrlinien an Objekteinfriedungen und Zugängen zu Dienstobjekten und Dienstgebäuden sowie des unberechtigten Betretens von ausgewählten Räumen innerhalb der Dienstgebäude sind Hauptformen des Einsatzes von TSA und FBA in Kreis- und Objektdienststellen.
Die Auswahl der dazu geeigneten Sicherungsmittel hat durch Spezialisten des Operativ-Technischen Sektors zu erfolgen.
2.8. Beim Einsatz von Codeschaltern für den Eingangsbereich zu Sperrbereichen, der grundsätzlich erfolgen kann, ist davon auszugehen, daß Codeschalter den Einsatz von technischen Sicherungs- und Signalisationsmitteln nicht ersetzen.
2.9. Spezifische-bauliche Anforderungen für den Einsatz von technischen Sicherungsanlagen:
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Anweisung von Mielke zur Sicherung der Dienstobjekte der Bezirksverwaltungen, Kreisdienststellen und Objektdienststellen Dokument, 6 Seiten
Einweisung zu einer Begehung des Dienstobjektes Normannenstraße Dokument, 5 Seiten
Weisung des Ministers zur Aktenreduzierung in den Kreis- und Objektdienststellen Dokument, 6 Seiten
Sicherungskonzeption für das Stasi-Krankenhaus Berlin-Buch Dokument, 22 Seiten