Oberstleutnant Rudolf Gutsche, damals Leiter der für Beobachtung und Ermittlungen zuständigen MfS-Abteilung VIII, wurde bei Demonstrationen am 17. Juni angegriffen. An dem Angriff waren zwei junge Ost-Berliner Hilfsarbeiter maßgeblich beteiligt. Später gelang es der Stasi, sie zu identifizieren und zu verhaften. Im Prozess wurden sie zu langen Haftstrafen verurteilt.
Dokument, 21 Seiten
Weil sie während des Volksaufstandes die Losungen "Russki go hom", "Nieder mit dem Iwan" und "Nieder mit Grotewohl" an Häuser in Binz schrieben, wurden vier Personen vom Bezirksgericht Rostock zu drakonischen Strafen verurteilt.
Dokument, 1 Seite
In der Gemeinde Trabitz im Bezirk Magdeburg kam es im Verlauf des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 zu dem Versuch, die örtliche landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) wieder aufzulösen. Die beiden "Rädelsführer" der Aktion wurden zu einem bzw. zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.
Dokument, 1 Seite
Unter den am 17. Juni 1953 in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch die wegen Naziverbrechen verurteilte Erna Dorn. Die SED-Führung benutzte ihren Fall, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Dorn wurde trotz dürftiger Beweislage am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle als eine der Haupträdelsführerinnen zum Tode verurteilt.
Dokument, 6 Seiten
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Die Rostockerin Sylke Glaser wollte ihre kritische Meinung zu den politischen Verhältnissen in der DDR äußern. Sie fertigte und verteilte daher Flugblätter und schrieb Briefe an verschiedene Partei- und Staatsfunktionäre. Wegen "öffentlicher Herabwürdigung" wurde sie zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
Dokument, 4 Seiten