Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 konnten Bürgerrechtsgruppen der SED-Führung erstmals Wahlfälschung nachweisen. Bei einer zentralen Dienstbesprechung des Ministeriums für Staatssicherheit im Vorfeld der Wahlen schilderte Minister Erich Mielke seine Befürchtungen zu den Vorhaben der Oppositionellen.
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Anfang November konnte die Stasi nicht mehr ausschließen, dass ihre Dienststellen gestürmt würden. Minister Mielke gab daher die Anweisung, den Aktenbestand zu reduzieren bzw. auszulagern. Das führte zu einer Aktenvernichtung im großen Maßstab.
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