Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
Dokument, 19 Seiten
Die Richtlinie 1/79 regelte die Zusammenarbeit von Führungsoffizieren mit Inoffiziellen Mitarbeitern. Sie berücksichtigte die Erfahrungen aus 30 Jahren "operativer Arbeit" und reagierte auf gesellschaftliche und ideologische Veränderungen im Zuge der Entspannungspolitik.
Dokument, 65 Seiten
Die Informationsauswertung war ein zentraler Bestandteil in der Arbeit der Spionageabteilung Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) Die bis zuletzt gültige Dienstanweisung Nr. 1/88 der HV A regelte den Ablauf der Informationsübergabe.
Dokument, 32 Seiten
Im Fokus der HV A stand vor allem die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, das so genannte "Operationsgebiet". Die Richtline 2/79 legt fest, wie bei der Arbeit im Westen IM eingesetzt werden sollten.
Dokument, 50 Seiten
Die Direktive 1/67 regelte die Aufgaben des MfS im Mobilmachungsfall. Besonders brisant ist dabei die geplante Inhaftierung von Oppositionellen in Isolierungslagern.
Dokument, 40 Seiten
Direkt neben dem Regierungskrankenhaus in Berlin-Buch befand sich eine geheim gehaltene Einrichtung des Zentralen medizinischen Dienstes (ZMD) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Hier betrieb die Geheimpolizei exklusiv für Stasi-Mitarbeiter ihr eigenes Krankenhaus.
Dokument, 22 Seiten