Mit einer Diplomarbeit lieferte Hauptmann Joachim Tischendorf theoretische Grundlagen für die Bekämpfung von Kulturschaffenden mit Hilfe von Zersetzungsmaßnahmen.
Dokument, 67 Seiten
Mit Zersetzungsmaßnahmen wollte die Staatssicherheit den SED-Kritiker Robert Havemann zum Schweigen bringen. Der Plan zeigt, wie weit die Geheimpolizei dabei ging.
Dokument, 8 Seiten
Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt – die der Bericht aus dem Jahre 1987 auflistet.
Dokument, 3 Seiten
Um besser gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorgehen zu können, stellte die Staatssicherheit Überlegungen an, welche Handlungsmöglichkeiten ihr das Volkspolizeigesetz boten.
Dokument, 12 Seiten
Die auch für die Überwachung des Sports zuständige Hauptabteilung XX/3 des MfS formulierte in einem Positionspapier, dass strengere internationale Richtlinien die Doping-Praxis der DDR einschränken können: Sollten die Vereinbarungen greifen und die DDR sich den neuen Regularien fügen, sei absehbar, dass „vorrangig in der Leichtathletik, im Schwimmen und Gewichtheben sowie in einigen Wintersportdisziplinen“ die bisherigen Leistungen nicht mehr erbracht werden können.
Dokument, 4 Seiten
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität. In vielen Gemeinden der evangelischen Kirche fanden Fürbittgottesdienste und öffentliche Veranstaltungen statt. Für Staatssicherheit und SED-Führung handelte es sich um einen "politischen Mißbrauch der Kirchen", den es zu bekämpfen galt.
Dokument, 6 Seiten