Übergesiedelten DDR-Bürgern wurde häufig die Einreise in die DDR verwehrt. Im Fall eines Rückkehrers sah die Stasi hingegen davon ab.
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Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 konnten Bürgerrechtsgruppen der SED-Führung erstmals Wahlfälschung nachweisen. Bei einer zentralen Dienstbesprechung des Ministeriums für Staatssicherheit im Vorfeld der Wahlen schilderte Minister Erich Mielke seine Befürchtungen zu den Vorhaben der Oppositionellen.
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