Neue Musikrichtungen waren zu allen Zeiten ein Synonym für Jugend, Protest und Emanzipation. Für das SED-Regime bedeutete die Musikszene eine Bedrohung. Sie stellte den Kontrollanspruch der Partei und ihrer Jugendorganisation in Frage. Schon seit Mitte der fünfziger Jahre setzte sich die Stasi mit nicht angepassten Jugendlichen auseinander. In den 60er-Jahren registrierte die Staatsführung der DDR - insbesondere in den Großstädten - die Bildung einer sogenannten "Beatszene".
Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
Dokument, 8 Seiten
1976 wurde der Anwalt Götz Berger, der gleichzeitig Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war, vom Justizministerium aus der DDR-Anwaltschaft entfernt. Der Vorwurf: Er hätte sich zu sehr mit seinen Mandanten identifiziert
Dokument, 4 Seiten
Auf einer Einwohnerversammlung in Hellingen am 17. Juni 1953 kam es zu Tumulten und Zwischenrufen. Die Staatssicherheit verhaftete daraufhin vier Bürger, die später wegen Störung der Versammlung und "Boykotthetze" verurteilt wurden. Aus Furcht vor weiteren Unmutsäußerungen der Hellinger Bürgerinnen und Bürger wurde die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Dokument, 2 Seiten
Die Gedächtnisprotokolle von festgenommenen und misshandelten Demonstranten dokumentieren die Übergriffe staatlicher Organe am 7. und 8. Oktober 1989 in Ost-Berlin
Dokument, 81 Seiten
Der Film der Spionageabwehr der Stasi zeigt die Verurteilung eines DDR-Handelsvertreters, der für den Bundesnachrichtendienst spionierte.
Video, 31 Minuten, 32 Sekunden