Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Fast 40 Jahre lang sicherte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Herrschaft der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). In ihrem "Kampf gegen den Feind" wuchs die Stasi zu einem immer größeren Überwachungs- und Unterdrückungsapparat. Auch räumlich dehnte sie sich zunehmend aus. Aus einem ersten Dienstgebäude an der Magdalenenstraße im Jahre 1950 entwickelte sich ein riesiges Areal mit zuletzt 52 Einzelgebäuden, militärisch gesichert und hermetisch abgeriegelt: Die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg.
Zur "Festigung des Klassenstandpunktes" war es in Betrieben und Bildungseinrichtungen der DDR üblich, Wandzeitungen anzufertigen und auszustellen. Die "Firma Hoch und Guck" bildete da keine Ausnahme. Hier hält sich die DDR ihre Leistungen am 20. Jahrestag ihrer Staatsgründung zugute.
Dokument, 16 Seiten
Die Richtlinie 1/79 regelte die Zusammenarbeit von Führungsoffizieren mit Inoffiziellen Mitarbeitern. Sie berücksichtigte die Erfahrungen aus 30 Jahren "operativer Arbeit" und reagierte auf gesellschaftliche und ideologische Veränderungen im Zuge der Entspannungspolitik.
Dokument, 65 Seiten
Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Dokument, 60 Seiten