Die Verhandlungen während der Wiener Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fanden im Januar 1989 ihren Abschluss. In einer Rede vor dem "Kollegium", einem Beratungsgremium der Stasi-Oberen, ordnete Minister Erich Mielke die Unterzeichnung des Abschlussdokuments und deren Folgen für die Staatssicherheit ein.
Dokument, 63 Seiten
Der Befehl Nr. 13/73 diente als Grundlage für die Absicherung der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten 1973 in Ost-Berlin.
Dokument, 50 Seiten
Am 7. Dezember 1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Die Diplomarbeit eines Stasi-Offiziers aus dem Bezirk Schwerin gibt ein Beispiel von der Stimmung in den Regionen während des Kurswechsels der Stasi-Spitze und des Auflösungsprozesses.
Dokument, 36 Seiten
Nach dem Abschluss der KSZE-Konferenz intensivierte das MfS die Kontrolle des Postverkehrs in den Westen – obwohl eigentlich in der Schlussakte von Helsinki die Erleichterung und Förderung des Informationsaustausches, beispielsweise zwischen der DDR und der Bundesrepublik vereinbart worden war.
Dokument, 6 Seiten
Forschungsarbeit der Hochschule des MfS zum Umgang mit Inoffiziellen Mitarbeitern, die andere IM führen sollten. Die Arbeit gibt Empfehlungen zu allen Aspekten der Arbeit mit diesen sogenannten Führungs-IM – von der Anwerbung bis zu Sozialleistungen für hauptamtliche IM in dieser Funktion.
Dokument, 359 Seiten
Mit dem "Staatsplanthema 14.25" verfolgte die DDR ab 1974 ein staatlich gelenktes Dopingprogramm. Vor allem um in internationalen Wettkämpfen zu bestehen, erhielten Leistungssportlerinnen und -sportler – oftmals unwissentlich – von Trainern und Sportärzten Anabolika und andere leistungssteigernde Substanzen. Die Staatsicherheit sorgte vorrangig für die Geheimhaltung der Dopingprojekte und überwachte die daran beteiligten Personen. Der inoffizielle Mitarbeiter (IM) "Klinner" äußerte in einem Bericht zum Geheimnisschutz im Rahmen des "Komplex 08" seine Bedenken zu Dopingpräparaten, die nicht dem Arzneimittelgesetz entsprachen.
Dokument, 2 Seiten