Die Biographie Wolf Biermanns schien zunächst wie gemacht für ein Leben in der DDR. Der Sohn aus einer kommunistischen Arbeiterfamilie siedelte 1953 in die DDR über. Mit seinen Liedern und Gedichten eckte er dort allerdings schnell an. Die SED belegte ihn mit einem Auftrittsverbot, ließ ihn durch die Stasi überwachen, schränkte seinen Bewegungsraum ein und bürgerte ihn 1976 hinterrücks wieder aus.
Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Richard Fiolka bespitzelte in 16 Jahren mehr als 5.000 Erfurter Bürger und gab Informationen über sie an das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weiter. Aus den erhaltenen Unterlagen läßt sich seine inoffizielle Mitarbeit genau rekonstruieren.
Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
Dokument, 8 Seiten
Hermann Flade protestierte gegen die Volkswahlen 1950, deren Ausgang von Anfang an feststand. Die Stasi initiierte einen Schauprozess, in welchem das Gericht das Todesurteil gegen ihn verhängte. Innerhalb und außerhalb der DDR rief das eine Welle der Empörung hervor.
Dokument, 2 Seiten