Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Werner Teske wurde stundenlang zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen verhört. In der Nacht vom 11. auf den 12. September 1980 legte er ein Geständnis ab.
Dokument, 2 Seiten
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden. Aus Protest löste es die Wohnung auf und beklebte die Fenster mit Papier. Das MfS startete "OPK Sonne" und löste einen Gardinenkrieg damit aus.
Dokument, 5 Seiten
Am 12. September 1980 beantragte die Stasi bei der Staatsanwaltschaft einen richterlichen Haftbefehl gegen Werner Teske wegen des dringenden Tatverdachts der "Spionagetätigkeit".
Dokument, 2 Seiten
Dresdner Jugendliche riefen im Oktober 1981 zu einer nicht genehmigten Gedenkveranstaltung anlässlich des 37. Jahrestags des Bombenangriffs auf Dresden auf. Dies erregte die Aufmerksamkeit der Staatssicherheit, die den Text der Flugblätter und die an der Verbreitung beteiligten Personen dokumentierten.
Dokument, 8 Seiten
Das MfS wollte die Übersiedlung einer Familie aus Mühlhausen verhindern und leitete die "OPK Sonne". In diesem Übersichtsbogen werden u.a. Zielstellung und Gründe für die operative Personenkontrolle angegeben. Außerdem sind die vier IM benannt, die auf das Ehepaar angesetzt wurden.
Dokument, 2 Seiten