Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Am 13. August 1961 zementierte das SED-Regime die deutsche Teilung mit dem Bau der Mauer in Berlin. Die Staatssicherheit sammelte unmittelbar danach Informationen über die Missstimmung in der Bevölkerung, über Versorgungsprobleme und Streiks in Betrieben sowie über westliche Reaktionen.
Dokument, 8 Seiten
Im April 1989 hob SED-Generalsekretär Erich Honecker den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze auf. Er reagierte damit auch auf eine Aussage seines Verteidigungsministers, einen solchen Befehl habe es nie gegeben.
Dokument, 4 Seiten
Der Besuch von Willy Brandt am 19. März 1970 in Erfurt löste für die Stasi einen Großeinsatz aus - Codename „Konfrontation“. Im vorliegenden Abschlussbericht wertete die Geheimpolizei das Treffen aus.
Dokument, 39 Seiten
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Bericht über die Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) nachdem bekannt wurde, dass Einheiten an die Grenze zur Bundesrepublik versetzt werden sollten.
Dokument, 9 Seiten