Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Der Befehl Nr. 13/73 diente als Grundlage für die Absicherung der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten 1973 in Ost-Berlin.
Dokument, 50 Seiten
Die Grenzschleuse "Zwerg" auf dem Großen Ehrenberg im Harz versteckte sich zwischen dichten Wäldern, tiefen Tälern, wilden Flussläufen und Stauseen. Eine handgezeichnete Karte sollte Agenten den Weg durch das Grenzgebiet weisen.
Dokument, 2 Seiten
Die Grenzschleuse "Wurzel" auf dem Großen Ehrenberg im Harz versteckte sich zwischen dichten Wäldern, tiefen Tälern, wilden Flussläufen und Stauseen. Eine handgezeichnete Karte sollte Agenten den Weg durch das Grenzgebiet weisen.
Dokument, 2 Seiten
Die Grenzschleuse "Wurzel" auf dem Großen Ehrenberg im Harz versteckte sich zwischen dichten Wäldern, tiefen Tälern, wilden Flussläufen und Stauseen. Zur besseren Orientierung wurde eine Fotodokumentation angefertigt.
Dokument, 9 Seiten
Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
Dokument, 61 Seiten
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".