Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Die Verhandlungen während der Wiener Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fanden im Januar 1989 ihren Abschluss. In einer Rede vor dem "Kollegium", einem Beratungsgremium der Stasi-Oberen, ordnete Minister Erich Mielke die Unterzeichnung des Abschlussdokuments und deren Folgen für die Staatssicherheit ein.
Dokument, 63 Seiten
Der Geheime Informator "Grünspan" informierte die Stasi ab Januar 1951 über Treffen zwischen Elli Barczatis und Karl Laurenz. Einer dieser Berichte enthält detaillierte Personenbeschreibungen und den Plan für eine weitere Beobachtung.
Dokument, 3 Seiten
Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. "Beauftragte des Ministerrats" sollten die Lage in den Bezirkshauptstädten beruhigen und waren angewiesen, die während der Besetzung unterbrochene Aktenvernichtung wieder voranzutreiben. Nach Protesten zog Staatssekretär Walter Halbritter diese Anweisung zurück.
Dokument, 1 Seite
Wolfgang Schwanitz, der neue Leiter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), wies am 29. November 1989 erneut die Vernichtung von Akten an. Dabei sollten alle Unterlagen zu Dienstanweisungen, die laut des Schreibens außer Kraft gesetzt waren, von den Diensteinheiten "kurzfristig in eigener Zuständigkeit" vernichtet werden.
Dokument, 2 Seiten