Im Vorfeld des 20. Jahrestages der DDR-Gründung, der am 7. Oktober 1969 feierlich begangen wurde, versuchte die Stasi, vermeintliche Störenfriede ausfindig zu machen. Jugendliche, die in ihrem Aussehen und Verhalten nicht dem sozialistischen Bild entsprachen, wurden systematisch ausspioniert.
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Die Justizministerin, der Generalstaatsanwalt und der Innenminister informierten über neue Gesetze im Kampf gegen die Republikflucht.
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Sofortprogramm zur Bekämpfung der Republikflucht: Vor allem die Abwerbung ostdeutscher Bürger durch "feindliche Agentenzentralen" sollte die Stasi verhindern.
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Die Direktive 1/67 regelte die Aufgaben des MfS im Mobilmachungsfall. Besonders brisant ist dabei die geplante Inhaftierung von Oppositionellen in Isolierungslagern.
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