Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
Dokument, 8 Seiten
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität und die Stimmung im Bildungswesen blieb angespannt. Die Staatssicherheit versuchte, die Jugendlichen und ihre Familien unter Druck zu setzen, und wollte weitere kirchliche Veranstaltungen zur Ossietzky-Affäre unterbinden, wie etwa die Informationsandachten in der Berliner Zionskirche.
Dokument, 9 Seiten
Das MfS registrierte nach dem Abschluss der Konferenz von Helsinki angebliche "Ausnutzungen der KSZE-Beschlüsse durch feindliche und imperialistische Staaten". Dass es hierbei meist lediglich zugesicherte Vereinbarungen eingeklagt wurden, deutete die Staatssicherheit in ihrem Sinne um.
Dokument, 7 Seiten
Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Nachdem Klaus Tuchscherer sich 1976 von der DDR-Olympiamannschaft abgesetzt hatte, erklärte er sich bereit, in die DDR zurückzukehren. Bald äußerte er jedoch den Wunsch, legal nach Österreich übersiedeln zu dürfen. Die Stasi entwarf dafür einen Plan.
Dokument, 6 Seiten