Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Hermann Flade protestierte gegen die Volkswahlen 1950, deren Ausgang von Anfang an feststand. Die Stasi initiierte einen Schauprozess, in welchem das Gericht das Todesurteil gegen ihn verhängte. Innerhalb und außerhalb der DDR rief das eine Welle der Empörung hervor.
Dokument, 2 Seiten
Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Einige Wochen nachdem MfS-Minister Erich Mielke zurückgetreten war, fand eine Begehung seiner ehemaligen Diensträume statt. Die Bilderserie zeigt Unterlagen und Gegenstände, die bei dieser Gelegenheit sichergestellt wurden. Mit dabei ist auch der legendäre "Rote Koffer".
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Der Name Guillaume steht wie kein anderer exemplarisch für die Westspionage des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Er stieg zum Persönlichen Referenten des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt auf und hatte Zugang zu streng geheimen Unterlagen. Ein Propagandafilm der Stasi widmet sich den Hintergründen dieses Spionagefalls.
Video, 1 Stunde, 26 Minuten, 39 Sekunden
Während Volksaufstandes 1953 lösten sich in den ländlichen Regionen im Bezirk Suhl elf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften auf. Auf einer Einwohnerversammlung in Hellingen am 17. Juni kam es zu Tumulten und Zwischenrufen. Die Staatssicherheit verhaftete daraufhin vier Bürger, die wegen "Boykotthetze" zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
Dokument, 2 Seiten