Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Im Herbst 1987 attackierten mehrere Dutzend Neonazis die Gäste eines Punkkonzerts in der Ost-Berliner Zionskirche. Staatssicherheit und Volkspolizei waren vor Ort, griffen aber während des Überfalls nicht ein. Dieser Vorfall machte die gewaltbereite Neonazi-Szene der DDR erstmals öffentlich und bewegte die Stasi dazu, sich mit den rechtsextremen Skinheads auseinanderzusetzen. Anders als den Punks, hatte die Geheimpolizei ihnen bis dahin kaum Aufmerksamkeit gewidmet.
Ein Ehepaar aus Mühlhausen stellte in den 1980er Jahren mehrere Ausreiseanträge, die stets abgelehnt wurden. Aus Protest löste es die Wohnung auf und beklebte die Fenster mit Papier. Das MfS startete "OPK Sonne" und löste einen Gardinenkrieg damit aus.
Dokument, 5 Seiten
Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 konnten Bürgerrechtsgruppen der SED-Führung erstmals Wahlfälschung nachweisen. Bei einer zentralen Dienstbesprechung des Ministeriums für Staatssicherheit im Vorfeld der Wahlen schilderte Minister Erich Mielke seine Befürchtungen zu den Vorhaben der Oppositionellen.
Dokument, 177 Seiten
Im Zentralen Aufnahmeheim in Röntgental (ZAH) bei Berlin wurde ab 1979 die Mehrzahl derjenigen überprüft, die aus der Bundesrepublik in die DDR übersiedeln wollten. Ein Bericht der Stasi dokumentiert den tristen Alltag dort.
Dokument, 6 Seiten
Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Verurteilten und ihrer Verwandten. Der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck, lehnte ein Gnadenverfahren jedoch ab.
Dokument, 1 Seite