Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Im September 1980 leitete die Stasi Ermittlungen gegen ihren eigenen Mitarbeiter Werner Teske ein. Sie endeten mit der Verurteilung zum Tode.
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Nach der erfolgreichen Flucht von Werner Stiller und der gescheiterten Flucht von Gert Trebeljahr 1979 hielt Stasi-Chef Erich Mielke fest: Verräter aus den eigenen Reihen "muss die härteste Strafe treffen".
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Minister Erich Mielke forderte ein hartes Vorgehen gegen Verräter aus den eigenen Reihen. Er reagierte damit auf die versuchte Flucht des Stasi-Offiziers Werner Teske.
Audio, 22 Minuten, 18 Sekunden
Am 26. Juni 1981 wurde das Todesurteil an Werner Teske durch einen Genickschuss "ordnungsgemäß vollzogen". Wie aus dem Vollstreckungsprotokoll hervorgeht, wurde die Leiche des Hingerichteten noch am selben Tag eingeäschert.
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Das Vernehmungsprotokoll der Stasi dokumentiert Teskes beruflichen Werdegang nach Abschluss seines Studiums an der Humboldt-Universität.
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