Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Richard Fiolka bespitzelte in 16 Jahren mehr als 5.000 Erfurter Bürger und gab Informationen über sie an das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weiter. Aus den erhaltenen Unterlagen läßt sich seine inoffizielle Mitarbeit genau rekonstruieren.
Heimlich fotografierter Proberaum der Punkband Schleimkeim aus Erfurt in den 80er Jahren
5 Fotografien
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Dokument, 60 Seiten
Seit 1962 gab es in der DDR die allgemeine Wehrpflicht, zwei Jahre später auch einen Ersatzdienst - die Bausoldaten. Dass diese Möglichkeit nicht zu viele junge Männer wahrnahmen, dafür sorgte auch die Stasi.
Dokument, 5 Seiten
Ein Spitzel verriet der Stasi Interna über ein Zusammentreffen der Bürgerbewegungen "Demokratie jetzt" und "Demokratischer Aufbruch". Möglicherweise war der Informant sogar am Treffen direkt beteiligt.
Dokument, 5 Seiten