Der umgangssprachlich Schießbefehl genannte "militärische Schutzauftrag" im Grenzstreifen, die Tretminen sowie die Selbstschussanlagen verwandelten die innerdeutsche Grenze in einen Todesstreifen. In Berlin teilte eine Mauer, in der Propagandasprache der DDR "antifaschistischer Schutzwall" genannt, die Stadt in Ost und West.
Die Stasi war fest in die Sicherung dieser Anlagen eingebunden: Sie beobachtete die dort stationierten Grenztruppen, übernahm mit eigenem Personal die Passkontrollen an den Grenzübergängen und sollte vor allem Republikfluchten möglichst schon im Ansatz verhindern.
Grenzsicherung bezog die Geheimpolizei dabei auf das gesamte Gebiet der DDR. Dies umfasste vielfältige Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen. Das MfS koordinierte zudem das Zusammenwirken von Grenztruppen, Volkspolizei sowie beteiligten zivilen Stellen. Das Ministerium überwachte die Planung sowie die Erfüllung der Aufgaben dieser Institutionen.
Wenn Flüchtende an der innerdeutschen Grenze verletzt oder getötet wurden, versuchte das MfS politischen Schaden von der DDR abzuwenden. Wenn es politisch vorteilhaft erschien, leitete das Ministerium strafrechtliche Ermittlungen ein. Schriftliche Anweisungen zur Vertuschung solch "politisch bedeutsamer Vorkommnisse" sind kaum überliefert. Für die beteiligten "Sicherheitsorgane" war es selbstverständlich, dass diese Fälle geheim bleiben mussten. Konkrete Einzelfälle zeigen indes, dass der Umgang mit den Opfern des Grenzregimes keineswegs dem Zufall überlassen wurde.