Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 14165, Bl. 77-102
Weisung des Leiters der zum MfS gehörenden Passkontrolleinheit am Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße. Das Dokument enthält detaillierte Informationen über das Gelände, die technische Ausstattung und die Zusammenarbeit der eingesetzten Einheiten..
An den Grenzübergangsstellen (GüSt) zwischen der DDR und der Bundesrepublik war das MfS stets präsent. Die militärische Sicherung der Grenze und der Übergänge übernahmen die Grenztruppen, die dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstanden. Die Zollabfertigung der Reisenden war Aufgabe von Mitarbeitern der Zollverwaltung. Die Passkontrolleinheiten (PKE) aber, die Ein- und Ausreisen kontrollierten, unterstanden der Hauptabteilung VI des Ministeriums für Staatssicherheit.
Das vorliegende Dokument ist eine Weisung des Leiters der PKE über die "Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung" am Grenzübergang. Darin legt er fest, über welche Fähigkeiten seine Leute verfügen sollten, wie sie sich zu verhalten hatten und wie die Zusammenarbeit mit Grenztruppen und Zoll gestaltet werden sollte. Die Weisung enthält detaillierte Informationen über die GüSt, ihre Gebäude und Anlagen, ihr Umfeld sowie die dort eingesetzten Mitarbeiter und deren Bewaffnung.
Zur zielgerichteten offensiven Durchsetzung der Aufgabe Organe des Zusammenwirkens und zur Gewährleistung des koordinierten Handelns der an der GÜSt eingesetzten Kräfte der Organe des Zusammenwirkens wird die GÜSt in drei Hauptsicherungsbereiche eingeteilt.
Die territoriale Einteilung der GÜSt in die Hauptsicherungsbereiche und der darin befindlichen Postenbereiche und Objekte wird in der Anweisung zur Regelung des Betretens, Befahrens der GÜSt Heinrich-Heine-Straße an der Staatsgrenze der DDR nach Berlin (West) festgelegt.
Die Aufgaben der einzelnen Organe bei der Absicherung ziviler Organe, die zeitweilig auf der GÜSt zum Einsatz kommen, sind in der vorgenannten Anweisung ebenfalls verbindlich geregelt.
2.2 Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche der Kräfte der Paßkontrolleinheit
Die wesentliche Grundlage zur Gewähleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung der Abwehr von Terrorhandlungen sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Grenzübertritts liegt in der konsequenten Einhaltung der Befehle und Weisungen zur Durchführung dienstlicher Obliegenheiten der Anweisung zum Betreten und Befahren der GÜSt, der Einhaltung festgelegter Sicherheitslinien und Sicherheitsräume und dem gewissenhaften Umgang mit und die Aufbewahrung operativer Materialien.
Die grundlegende Aufgabe, das rechtzeitige Erkennen und die Verhinderung von Angriffen auf die Staatsgrenze können die an der GÜSt eingesetzten Kräfte erfüllen:
- Durch die Einhaltung der Konspiration und Wahrung der revolutionären Wachsamkeit,
- Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie Durchsetzung einer bewußten Disziplin,
- Gewährleistung einer schnellen, zügigen und vor allem fehlerfreien Abfertigung des grenüberschreitenden Verkehrs,
- Wenn sich jeder einzelne Angehörige des ihm entgegengebrachten Vertrauens und der damit verbundenen persönlichen Verantwortung als Tschekist zur Verhinderung aller gewaltsamen Anschläge voll bewußt ist, ständig danach handelt sowie bereit ist, unter Einsatz seiner gesamten Persönlichkeit die Staatsgrenze der DDR zuverlässig zu schützen.
- Wenn alle Mitarbeiter zur ständigen vollen Einsatz- und Handlungsbereitschaft befähigt werden, damit sie bei Vorkommnissen entsprechend den Befehlen und Weisungen schnell, sicher und tschekistisch klug entscheiden und entschlossen handeln können.
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Zur Legitimation der DDR-Geheimpolizei diente eine spezifische Ausformung der marxistisch-leninistischen Ideologie, die rückblickend als "Tschekismus" bezeichnet werden kann. Das MfS konstruierte damit ein normatives Gefüge, dessen Begriffskern die Berufung auf die 1917 von den Bolschewiki gegründete sowjetische Geheimpolizei Tscheka (oder ČK – russ.: Außerordentliche Allrussische Kommission zur Bekämpfung von Konterrevolution, Spekulation und Sabotage) war.
Daraus leitete das MfS einen Katalog von Funktionen, Selbstzuschreibungen und Verhaltensmaßgaben für die Mitarbeiter ab. Im Vokabular der Staatssicherheit tauchte der Begriff als Bezeichnung für die Mitarbeiter ("Tschekisten") sowie als daraus abgeleitetes Adjektiv ("tschekistisch ") auf. Elemente der "tschekistischen" Ideologie waren:
Aus dieser Ideologie ergab sich das normative Leitbild der "tschekistischen Persönlichkeit" für die Formung und seelisch-moralische Orientierung der MfS-Mitarbeiter als Weltanschauungskämpfer. Im Mittelpunkt standen die "tiefen Gefühle des Hasses, des Abscheus, der Abneigung und Unerbittlichkeit" als "entscheidende Grundlage für den leidenschaftlichen und unversöhnlichen Kampf gegen den Feind".
Hinzu kamen soldatische Tugenden wie bedingungslose Einsatzbereitschaft, Härte, Standhaftigkeit, Mut und Opferbereitschaft und geheimdienstliche Kompetenzen wie die Fähigkeit zur Konspiration und zur Verkörperung von operativen Legenden, die an die maskuline Kampf- und Gewaltkultur aus der Epoche der Bürgerkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts anknüpften.
Diese Kombination aus Leidenschaft, Prinzipientreue und Härte wurde personifiziert in der kulthaften Überhöhung des asketisch-revolutionären Tscheka-Vorsitzenden Feliks Dzierżyński (1877–1926), dessen (nicht belegtes) Zitat: "Tschekist sein kann nur ein Mensch mit kühlem Kopf, heißem Herzen und sauberen Händen" die wohl meistzitierte Formel der "tschekistischen" Ideologie war. Sie diente der Erziehung zur "bewussten Disziplin".
Zugleich diente dieser Kult als normatives Widerlager zur Alltagskultur der geheimen Sicherheitsbürokratie, in der sich das elitäre Selbstverständnis der "Genossen erster Kategorie" (Wilhelm Zaisser 1953) in einem Gemenge von Machtbewusstsein, Privilegienwirtschaft und einer Neigung zu periodischen Alkoholexzessen niederschlug.
Historisch betrachtet war die "tschekistische" Ideologie im MfS von den Anfängen an Grundlage der inneren Verfassung, gewann jedoch als explizites Leitbild erst infolge der halbherzigen Entstalinisierung nach 1956 an Bedeutung, als Stalin und seine Leitsätze wie der von der "ständigen Verschärfung des Klassenkampfes" nicht mehr benutzt werden konnten. Die damit auch in der Sowjetunion einhergehende Dzierżyński-Renaissance führte in der DDR zur öffentlichen Aufwertung, deren Höhepunkt die Feierlichkeiten anlässlich des 100. Geburtstages Dzierżyńskis 1977 bildeten.
Bis zum Beginn der kritischen vergangenheitspolitischen Debatten in der Sowjetunion 1985/86 gewann der Tscheka-Kult zudem neben der Traditionsarbeit zum kommunistischen Antifaschismus im MfS weiter an Bedeutung. Beide dienten als Surrogat für die verblassende Sinnstiftung unter den MfS-Mitarbeitern, denen es an persönlichen Kampferfahrungen fehlte und die die sukzessive Begrenzung ihrer "außerordentlichen" Legitimation in der täglichen Verfolgungspraxis (sinkende Strafmaße, Freikauf von Häftlingen, Tätigkeit westlicher Medien von der DDR aus usw.) verarbeiten mussten.
In den Rettungs- und Rechtfertigungsversuchen im und nach dem Herbst 1989 rückten SED/PDS und MfS-Führung schnell ab von der "tschekistischen" Ideologie. Der Versuch, einen entstalinisierten "sauberen Tschekismus" zu etablieren, blieb die Ausnahme. An ihre Stelle trat ein Etatismus, der das MfS als Element "normaler" Staatlichkeit legitimierte.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 14165, Bl. 77-102
Weisung des Leiters der zum MfS gehörenden Passkontrolleinheit am Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße. Das Dokument enthält detaillierte Informationen über das Gelände, die technische Ausstattung und die Zusammenarbeit der eingesetzten Einheiten..
An den Grenzübergangsstellen (GüSt) zwischen der DDR und der Bundesrepublik war das MfS stets präsent. Die militärische Sicherung der Grenze und der Übergänge übernahmen die Grenztruppen, die dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstanden. Die Zollabfertigung der Reisenden war Aufgabe von Mitarbeitern der Zollverwaltung. Die Passkontrolleinheiten (PKE) aber, die Ein- und Ausreisen kontrollierten, unterstanden der Hauptabteilung VI des Ministeriums für Staatssicherheit.
Das vorliegende Dokument ist eine Weisung des Leiters der PKE über die "Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung" am Grenzübergang. Darin legt er fest, über welche Fähigkeiten seine Leute verfügen sollten, wie sie sich zu verhalten hatten und wie die Zusammenarbeit mit Grenztruppen und Zoll gestaltet werden sollte. Die Weisung enthält detaillierte Informationen über die GüSt, ihre Gebäude und Anlagen, ihr Umfeld sowie die dort eingesetzten Mitarbeiter und deren Bewaffnung.
Im einzelnen sind in den Hauptsicherungsbereichen folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:
Hauptsicherungsbereich 1
- selbständiges und im Zusammenwirken mit den Kräften der Grenztruppen der DDR festgelegtes Handeln entsprechend den Varianten der Handlungen.
- Rechtzeitiges Erkennen und Verhindern und Dokumentieren von Provokationen und Angriffen aus dem Vorfeld der GÜSt,
- Ständige Bereitschaft, Angriffe aus dem Kontrollterritorium und den Flanken der GÜSt abzuwehren und gewaltsame Durchbrüche zu verhindern,
- die ungehinderte, schnelle und bevorzugte Ein- und Ausreise von Personen diplomatischer Vertretungen entsprechend der Ordnung zur Abfertigung des Diplomatenverkehrs zu gewährleisten. Die Sicherheit und den Schutz dieser Personen vor Angriffen und Beleidigungen aus dem Reiseverkehr nach Artikel 29 der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen zu garantieren,
- die ständige Beobachtung und Aufklärung des Vorfeldes und der Flanken. Die Beobachtung des grenzüberschreitenden Verkehrs und sofortige Weiterleitung besonderer und politisch-operativer Feststellungen.
Hauptsicherungsbereich 2
- Rechtzeitiges Erkennen von Versuchen und unbedingte Verhinderung von Provokationen, gewaltsamen Durchbrüchen u.a. Angriffen auf dem Kontrollterritorium sowie aus dem Vorfeld, Hinterland und Flanken.
- Ständige Beobachtung des fließenden und stehenden grenzüberschreitenden Verkehrs an den Kontrollinien und die sofortige Weiterleitung von politisch-operativ bedeutsamen Feststellungen.
- Schnelle, zügige und fehlerfreie Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs auf der Grundlage der Paßkontrollordnung und der gesetzlichen Bestimmungen, Befehle und Weisungen für die Zollkontrolle.
Hauptsicherungspunkt 3
- selbständiges rechtzeitiges Erkennen und Verhindern von Provokationen, gewaltsamen Durchbrüchen u.a. Angriffen, besonders aus dem Hinterland der GÜSt.
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 14165, Bl. 77-102
Weisung des Leiters der zum MfS gehörenden Passkontrolleinheit am Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße. Das Dokument enthält detaillierte Informationen über das Gelände, die technische Ausstattung und die Zusammenarbeit der eingesetzten Einheiten..
An den Grenzübergangsstellen (GüSt) zwischen der DDR und der Bundesrepublik war das MfS stets präsent. Die militärische Sicherung der Grenze und der Übergänge übernahmen die Grenztruppen, die dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstanden. Die Zollabfertigung der Reisenden war Aufgabe von Mitarbeitern der Zollverwaltung. Die Passkontrolleinheiten (PKE) aber, die Ein- und Ausreisen kontrollierten, unterstanden der Hauptabteilung VI des Ministeriums für Staatssicherheit.
Das vorliegende Dokument ist eine Weisung des Leiters der PKE über die "Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung" am Grenzübergang. Darin legt er fest, über welche Fähigkeiten seine Leute verfügen sollten, wie sie sich zu verhalten hatten und wie die Zusammenarbeit mit Grenztruppen und Zoll gestaltet werden sollte. Die Weisung enthält detaillierte Informationen über die GüSt, ihre Gebäude und Anlagen, ihr Umfeld sowie die dort eingesetzten Mitarbeiter und deren Bewaffnung.
- Konsequente Einhaltung der Anweisung zum Betreten/Befahren der GÜSt.
- Gewährleistung der bevorzugten, schnellen, korrekten und höflichen Abfertigung der Angehörigen der diplomatischen Vertretungen entsprechend der Ordnung zur Abfertigung im Diplomatenverkehr an der GÜSt Heinrich-Heine-Straße und die Gewährleistung des Schutzes dieser Personen vor Angriffen und Beleidigungen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr und dem Hinterland der DDR entsprechend der Wiener Konvention.
- Ständige Beobachtung und Aufklärung des Hinterlandes, der Flanken und des grenzüberschreitenden Verkehrs.
- Sofortige Weiterleitung getroffener besonderer und politisch-operativer Feststellungen.
Die Erfüllung dieser Hauptaufgaben erfordert von jedem Mitarbeiter hohe fachliche und politische Kenntnisse. Dazu gehört die ständige Qualifizierung im Prozeß der täglichen Arbeit, der fachspezifischen Schulungen und die systematische und planmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter.
Einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Hauptaufgaben wird durch die Beherrschung der Grundprozesse Regime, Identität und Dokumentenuntersuchung sowie durch konzentrierte Mitarbeit und politisch-operatives Denken bei allen Vorkommnissen und Erscheinungen aus dem Reise- und Touristenverkehr und bei den eigenen Handlungen gesichert.
Darüber hinaus ist die PKE für die Erfüllung der politisch-operativen Grundaufgaben verantwortlich. Dazu ist erforderlich, den Filtrierungsprozeß des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Schwerpunkten zu gestalten und Angriffsrichtungen gegen die Staatsgrenze und die bewaffneten Organe herauszuarbeiten und der operativen Bearbeitung zuzuführen.
Zur Erfüllung der Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Paßkontrolleinheit erfolgt der Kräfteeinsatz der Mitarbeiter entsprechend dem Verkehrsaufkommen, der gegenwärtigen Klassenkampfsituation und den politisch-operativen Erfordernissen.
Jeder Mitarbeiter hat sich beimder Dienstdurchführung auf die bestehende Lage einzustellen und sein persönliches Verhalten darauf auszurichten, um jederzeit jegliche Angriffe auf die Staatsgrenze, die Grenzübergangsstelle und der dort tätigen Kontroll- und Sichereungskräfte abzuwehren.
Dazu ist erforderlich, daß der Mitarbeiter
- die Befehle und Weisungen während der Kontrolle konsequent einhält,
- im Postenbereich den zweckmäßigsten Standort wählt, um zu gewährleisten, daß Personen oder Kraftfahrzeuge sich nicht überraschend annähern und unkontrolliert passieren können,
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Lageplan der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße in Berlin Dokument, 1 Seite
Dissertation: Die Abwehr von Terror- und anderen politisch-operativ bedeutsamen Gewaltakten gegen Grenzsicherungskräfte an der Staatsgrenze der DDR Dokument, 462 Seiten
Information über die Lage an der Grenze in Ost-Berlin am Abend des Mauerfalls Dokument, 11 Seiten
Einführung eines Zusatzgeräts zum Einleiten von Tränengas in PKW-Innenräume Dokument, 1 Seite