Signatur: BStU, MfS, HA XXII, Nr. 21916, Bl. 10-20
Bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsobjekt stieß die Abteilung für "Terrorabwehr" 1976 auf das verlassene Gut Börnicke. Doch nicht nur das MfS interessierte sich für das abgelegene Gelände.
Bei der Suche nach einem geeigneten Dienstgelände zur Ausbildung "spezieller operativer Kräfte" für ihren Einsatz im Operationsgebiet wurde die Abteilung XXII (ab 1989 Hauptabteilung XXII) auf das nahe Elisenau gelegene Gut Börnicke aufmerksam. Günstig erschien die Abgeschiedenheit. Positiv wurde außerdem gewertet, dass das Objekt von Berlin aus in 45 Minuten über die Autobahn erreichbar war. Weiterhin seien die in der Nähe stationierten Truppen der Sowjetischen Streitkräfte und der Nationalen Volksarmee der Konspiration dienlich.
Interesse an der Immobilie hatte allerdings nicht nur das MfS, sondern auch der Munitionsbergungsdienst, eine Gärtnerei sowie die Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Die Zusage für das Objekt mit einer Größe von 41,7 Hektar erhielt letztendlich das MfS. Die Rechtsträgerschaft wurde aus Gründen der Tarnung durch den Ministerrat übernommen.
Das größtenteils aus ruinösen Stallungen und Wohnhäusern bestehende Gebäudeensemble wurde aufwändig rekonstruiert und bis 1983 erweitert. Dazu zählten eine Kantine, Garagen, Mehrzweckgebäude, ein Heizhaus, eine Wache, Schießstände, mehrere Kampfbahnen und Lager.
Einige Jahre später musste sich die Leitung mit mehreren Eingaben der Mitarbeiter auseinandersetzen. Denn die vorteilhafte Abgeschiedenheit ging zu Lasten der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr. Das Anbindungsproblem konnte durch den Einsatz eines Kleinbusses im Linienbetrieb zwischen dem S-Bahnhof Leninallee (heute Landsberger Allee) in Ost-Berlin und dem Dienstobjekt gelöst werden.
2.8. Lagergebäude
Dieses Gebäude muß zum Aufbewahren von spezifischen Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenständen dienen (Dienstuniformen, Berufsbekleidung) max. für 150 Personen.
Es ist nicht Bedingung, daß diese Funktionseinheit ein gesondertes Gebäude darstellen muß.
2.9. Politisch-operativ zu nutzende Gebäude, wie unter 1.2.2. dargelegt
- 1 massives Wohnhaus
- 2 Gebäude im Bungalow-Stil (z.B. Finnhütte u. dgl.)
2.10. Garagenkomplex
- 30 PKW-Garagen
- 15 LKW-Garagen
- Werkstatt und Waschgarage
- Lagerraum für Kfz-Technik
- Tankstellenanlage
2.11. Elektrizitäts-Zentrale, Wasser-Pump-Station, Abwasser-Gruben
2.12. Größere betonierte freie Fläche
2.13. Bezäunung und 3 Tore, davon 1 Haupttor mit Wachstube
(Anmerkung: diese Aufgabe ist per IV. Quartal 1976 teilweise gelöst)
Abteilung XXII (Terrorabwehr)
1975 entstanden aus einer Unterstruktur der AG beim 1. Stellv. des Ministers; 1989 mit der Abt. XXIII zur HA XXII zusammengeführt.
Hauptabteilung XXII ("Terrorabwehr")
Die Abteilung XXII richtete ihre Aufmerksamkeit vor allem auf linksterroristische Organisationen, jedoch auch auf linksextreme Gruppen in der Bundesrepublik mit DDR-kritischer Ausrichtung (etwa "trotzkistischer" oder "maoistischer" Spielart), die autonome Szene in Westberlin sowie militante Gruppierungen im palästinensischen bzw. arabischen Lager (wie die Abu-Nidal-Gruppe). Sobald sich die Arbeit solcher Zellen gegen die DDR zu richten schienen, leitete die Abteilung XXII umfangreiche Zersetzungsmaßnahmen ein (so zum Beispiel gegenüber der KPD/ML).
Die Diensteinheit befasste sich auch mit neonazistischen und rechtsextremen Gruppen in der Bundesrepublik (wie der "Wehrsportgruppe Hoffmann") sowie allen Einrichtungen, die dezidiert antikommunistische Positionen vertraten (wie etwa die Arbeitsgemeinschaft 13. August - Haus am Checkpoint Charlie). Im Umfeld solcher Organisationen hatte die Abteilung XXII 161 IM platziert, davon 35 aus dem Westen (wie etwa den RAF-Anwalt Klaus Croissant oder den Ex-Terroristen Till Meyer).
Die Bildung der Abteilung XXII im Jahre 1975 war eine Reaktion auf die Entstehung des arabisch/palästinensischen und bundesdeutschen Terrorismus. Die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter dieser Diensteinheit wuchs bis 1980 auf fast 140 Personen an, doch sogar mit 248 Mitarbeitern im Jahre 1988 war die Abteilung innerhalb des Mielke-Apparates vergleichsweise klein dimensioniert. Aufgrund der Brisanz ihrer Tätigkeit war sie besonders um Abschottung und Konspiration bemüht und suchte häufig Rückendeckung von oben.
Zunächst wurde die Abteilung XXII von Harry Dahl geleitet, ihm folgte 1985 Horst Franz. Um etwaige Drohanrufe oder potenzielle Gewaltakte auch in der DDR sowie mögliche Rückverbindungen westlicher Terroristen nach Ostdeutschland aufzudecken, existierten in den BV sogenannte Arbeitsgruppen XXII mit insgesamt 69 Mitarbeitern.
Aus weltanschaulichen Gründen hat die Staatssicherheit zudem damalige Befreiungsbewegungen der Dritten Welt (wie den Afrikanischen Nationalkongress / ANC) sowie etliche "junge Nationalstaaten" protegiert. Als Verbündete im Kampf gegen den "Imperialismus" wurden zwischen 1970 und 1989 insgesamt 1 895 Mitglieder dieser Organisationen militärisch oder geheimpolizeilich ausgebildet. Hierfür zuständig war die Arbeitsgruppe des Ministers/Sonderfragen (AGM/S), die auch Aufgaben der bewaffneten Flugsicherungsbegleitung wahrnahm und ggf. Gewalttäter überwältigen sollte.
Im Jahre 1987 wurde diese Diensteinheit in Abteilung XXIII umbenannt und verschmolz 1989 mit der Abteilung XXII zur Hauptabteilung XXII mit zuletzt 878 Mitarbeitern.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Signatur: BStU, MfS, HA XXII, Nr. 21916, Bl. 10-20
Bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsobjekt stieß die Abteilung für "Terrorabwehr" 1976 auf das verlassene Gut Börnicke. Doch nicht nur das MfS interessierte sich für das abgelegene Gelände.
Bei der Suche nach einem geeigneten Dienstgelände zur Ausbildung "spezieller operativer Kräfte" für ihren Einsatz im Operationsgebiet wurde die Abteilung XXII (ab 1989 Hauptabteilung XXII) auf das nahe Elisenau gelegene Gut Börnicke aufmerksam. Günstig erschien die Abgeschiedenheit. Positiv wurde außerdem gewertet, dass das Objekt von Berlin aus in 45 Minuten über die Autobahn erreichbar war. Weiterhin seien die in der Nähe stationierten Truppen der Sowjetischen Streitkräfte und der Nationalen Volksarmee der Konspiration dienlich.
Interesse an der Immobilie hatte allerdings nicht nur das MfS, sondern auch der Munitionsbergungsdienst, eine Gärtnerei sowie die Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Die Zusage für das Objekt mit einer Größe von 41,7 Hektar erhielt letztendlich das MfS. Die Rechtsträgerschaft wurde aus Gründen der Tarnung durch den Ministerrat übernommen.
Das größtenteils aus ruinösen Stallungen und Wohnhäusern bestehende Gebäudeensemble wurde aufwändig rekonstruiert und bis 1983 erweitert. Dazu zählten eine Kantine, Garagen, Mehrzweckgebäude, ein Heizhaus, eine Wache, Schießstände, mehrere Kampfbahnen und Lager.
Einige Jahre später musste sich die Leitung mit mehreren Eingaben der Mitarbeiter auseinandersetzen. Denn die vorteilhafte Abgeschiedenheit ging zu Lasten der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr. Das Anbindungsproblem konnte durch den Einsatz eines Kleinbusses im Linienbetrieb zwischen dem S-Bahnhof Leninallee (heute Landsberger Allee) in Ost-Berlin und dem Dienstobjekt gelöst werden.
2.14. Drahtgebundenes Nachrichtenwesen (Fernsprech- und Fernschreibleitungen zum Objekt) sowie Antennen-Mäste
3. Zu beachtende Arbeitshinweise für die Planung bzw. Projektierung des Um- und Ausbaus
Die Situation des Objektes erlaubt ein etappenweises Vorgehen.
Die Rang- und Reihenfolge kann präzisiert werden.
Hauptaspekt ist: das Objekt partiell - kurzfristig einer Nutzung zuzuführen.
Die großzügige Geländeausdehnung ermöglicht eine voneinander räumlich abgegrenzte Organisation von beginnender Nutzung und laufendem Baugeschehen.
Dabei wäre den politisch-operativen Aufgabenstellungen der Vorrang gegenüber den allgemeinen Lager- und Unterbringungs-Erfordernissen zu geben.
Dahl, Oberst
Abteilung XXII (Terrorabwehr)
1975 entstanden aus einer Unterstruktur der AG beim 1. Stellv. des Ministers; 1989 mit der Abt. XXIII zur HA XXII zusammengeführt.
Hauptabteilung XXII ("Terrorabwehr")
Die Abteilung XXII richtete ihre Aufmerksamkeit vor allem auf linksterroristische Organisationen, jedoch auch auf linksextreme Gruppen in der Bundesrepublik mit DDR-kritischer Ausrichtung (etwa "trotzkistischer" oder "maoistischer" Spielart), die autonome Szene in Westberlin sowie militante Gruppierungen im palästinensischen bzw. arabischen Lager (wie die Abu-Nidal-Gruppe). Sobald sich die Arbeit solcher Zellen gegen die DDR zu richten schienen, leitete die Abteilung XXII umfangreiche Zersetzungsmaßnahmen ein (so zum Beispiel gegenüber der KPD/ML).
Die Diensteinheit befasste sich auch mit neonazistischen und rechtsextremen Gruppen in der Bundesrepublik (wie der "Wehrsportgruppe Hoffmann") sowie allen Einrichtungen, die dezidiert antikommunistische Positionen vertraten (wie etwa die Arbeitsgemeinschaft 13. August - Haus am Checkpoint Charlie). Im Umfeld solcher Organisationen hatte die Abteilung XXII 161 IM platziert, davon 35 aus dem Westen (wie etwa den RAF-Anwalt Klaus Croissant oder den Ex-Terroristen Till Meyer).
Die Bildung der Abteilung XXII im Jahre 1975 war eine Reaktion auf die Entstehung des arabisch/palästinensischen und bundesdeutschen Terrorismus. Die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter dieser Diensteinheit wuchs bis 1980 auf fast 140 Personen an, doch sogar mit 248 Mitarbeitern im Jahre 1988 war die Abteilung innerhalb des Mielke-Apparates vergleichsweise klein dimensioniert. Aufgrund der Brisanz ihrer Tätigkeit war sie besonders um Abschottung und Konspiration bemüht und suchte häufig Rückendeckung von oben.
Zunächst wurde die Abteilung XXII von Harry Dahl geleitet, ihm folgte 1985 Horst Franz. Um etwaige Drohanrufe oder potenzielle Gewaltakte auch in der DDR sowie mögliche Rückverbindungen westlicher Terroristen nach Ostdeutschland aufzudecken, existierten in den BV sogenannte Arbeitsgruppen XXII mit insgesamt 69 Mitarbeitern.
Aus weltanschaulichen Gründen hat die Staatssicherheit zudem damalige Befreiungsbewegungen der Dritten Welt (wie den Afrikanischen Nationalkongress / ANC) sowie etliche "junge Nationalstaaten" protegiert. Als Verbündete im Kampf gegen den "Imperialismus" wurden zwischen 1970 und 1989 insgesamt 1 895 Mitglieder dieser Organisationen militärisch oder geheimpolizeilich ausgebildet. Hierfür zuständig war die Arbeitsgruppe des Ministers/Sonderfragen (AGM/S), die auch Aufgaben der bewaffneten Flugsicherungsbegleitung wahrnahm und ggf. Gewalttäter überwältigen sollte.
Im Jahre 1987 wurde diese Diensteinheit in Abteilung XXIII umbenannt und verschmolz 1989 mit der Abteilung XXII zur Hauptabteilung XXII mit zuletzt 878 Mitarbeitern.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Protokoll über eine Besichtigung des Dienstobjektes "Walli" bei Wartin im Oktober 1989 Dokument, 3 Seiten
Bericht des GMS "Paul" zum geheimen "Objekt 76" Dokument, 1 Seite
Grundrissskizze des "Objektes 76" in Helenenau mit Legende Dokument, 2 Seiten
Ausbildungsmöglichkeiten im Dienstobjekt "Walli" bei Wartin Dokument, 6 Seiten