Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 29-39
Die HV A war hauptsächlich für Auslandsspionage verantwortlich, die sie zum Teil über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR steuerte. Die Residenturen wurden in den Akten in der Regel nur unter Tarnbezeichnungen geführt.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren. Die einzelnen Residenturen wurden in den Unterlagen mit Tarnbezeichnungen verschlüsselt, zu denen auch MfS-Ländernummern für die Standorte gehörten.
Diese Liste enthält eine Aufstellung von Auslandsvertretungen der DDR mit den Ländernummern des MfS. Wo es zutrifft finden sich auch die abweichenden Ländernummern der Abteilung 26 und die Ländernummern des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (MfAA). Außerdem enthält die Liste dort die jeweilige Tarnbezeichnung, jener Botschaften, in denen es eine Residentur gab. Dabei fällt auf, dass es in "sozialistischen Bruderländern" in der Regel keine Agentenzentrale in den Botschaften gab.
Lfd.-Nr. Stadt / Land verantw. Mitarbeiter Deckbezeichnung Länder-Nr. MfS Länder-Abt. 26 Länder-Nr. MfAA
1 Accra / Ghana [Leer] D/7 108 [Leer] [Leer]
2 Aden / VDRJ [Leer] C/9 96 109 3628
3 Addis Abeba / Äthiop. [Leer] D/8 150 110 3054
4 Algier / Algerien [Leer] C/2 15 100 3011
5 Ankara / Türkei [Leer] A/15 258 [Leer] [Leer]
6 Athen /Griechenland [Leer] A/14 237 114 2510
7 Bagdad / Irak [Leer] C/4 18 116 3222
8 Bamako / Mali [Leer] D/1 21 [Leer] [Leer]
9 Bangui / ZAR [Leer] D/15 105 [Leer] [Leer]
10 Beirut / Libanon [Leer] C/11 24 52 3724
11 Belgrad / [Leer] G/7 27 103 2297
12 Bern / 5chweiz (Botsch.) [Leer] B/2 201 102 3783 UNO 81
13 Bogota / Kolumbien [Leer] E/12 132 [Leer] [Leer]
11 Bonn / BRD [Leer] A/2 165 32 3097
15 Brasilia / Brasilien [Leer] E/2 114 [Leer] [Leer]
16 Brazzaville / VR Kongo [Leer] D/19 102 [Leer] [Leer]
17 Brüssel / Belgien [Leer] A/6 213 34 3070
18 Budapest / Ungarn [Leer] [Leer] 129 [Leer] [Leer]
19 Buenos Aires /Argent. [Leer] E/1 228 105 3046
20 Bukarest / Rumänien [Leer] G/6 93 113 2174
21 Canberra / Australien [Leer] F/11 198 [Leer] [Leer]
22 Caracas / Venezuela [Leer] E/20 246 [Leer] [Leer]
23 Colombo / Sri Lanka [Leer] F/2 30 [Leer]
Die Abt. 26 war für die Telefonüberwachung in der DDR zuständig. Die Abt. 26 ging 1955 als Abteilung O aus der HA S (Technische Sicherheit) hervor. Sie wurde 1960 in Abt. 26 umbenannt. Neben den Abhörmaßnahmen im Telefonnetz fielen die Kontrolle der Telexnetze (Maßnahme T) ebenso in ihren Aufgabenbereich wie (akustische) Abhörmaßnahmen in Räumen (Maßnahme B), die Beobachtung von Privat- oder Diensträumen (Maßnahme D), die Abwehr von Abhörangriffen westlicher Geheimdienste auf Räume des MfS (Maßnahme X) sowie der Einsatz von chemischen, physikalischen und radioaktiven Markierungsmitteln (Maßnahme S, Markierung).
In den 50er Jahren ging es dem MfS darum, alle drahtgebundenen und drahtlosen Verbindungen in der DDR zu überwachen. Als zu Beginn der 70er Jahre der Fernsprechverkehr zwischen beiden deutschen Staaten erweitert wurde, stieg die Zahl der Abhöraufträge stark an. Durch den Zugriff auf die Nachrichtenverbindungen der Deutschen Post war es möglich, Teilnehmer am grenzüberschreitenden Telefonverkehr zu erfassen. In den 70er und 80er Jahren setzte die Abt. 26 in großem Maße Videokameras und Abhörgeräte in Wohnungen, Hotels, Dienstgebäuden und Haftanstalten ein. Daneben verfügte die Abt. 26 über ein eigenes Referat zur Spionageabwehr, um westliche Spionagetechniken zu beschaffen.
Die seit Anfang der 70er Jahre wachsenden Auslandsbeziehungen der DDR erweiterten das Aufgabenfeld der Abt. 26 zusätzlich. In den Auslandsvertretungen der DDR wurden abhörsichere Telefone eingebaut. Zu Beginn der 80er Jahre überforderte die Ausweitung der Aufgaben im Operationsgebiet die Abt. 26 derart, dass es ihr an Kräften und Mitteln zur Bewältigung der Überwachungsaufträge in der DDR fehlte. Deshalb wurde ihr Operationsfeld 1983 auf die Überwachung des drahtgebundenen Telefonverkehrs innerhalb der DDR eingeschränkt. Die Westarbeit der Abt. 26 wurde von der HA III übernommen. Überwachungsmaßnahmen der Abt. 26 wurden in der Regel durch Aufträge anderer MfS-Diensteinheiten ausgelöst. Sie dienten der Überwachung dem MfS verdächtig erscheinender Personen. Die Abt. 26 überwachte auch Konspirative Wohnungen des MfS, um die Zuverlässigkeit von IM zu überprüfen sowie hauptamtliche Mitarbeiter, die der Verletzung ihrer Dienstpflichten verdächtigt wurden.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 29-39
Die HV A war hauptsächlich für Auslandsspionage verantwortlich, die sie zum Teil über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR steuerte. Die Residenturen wurden in den Akten in der Regel nur unter Tarnbezeichnungen geführt.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren. Die einzelnen Residenturen wurden in den Unterlagen mit Tarnbezeichnungen verschlüsselt, zu denen auch MfS-Ländernummern für die Standorte gehörten.
Diese Liste enthält eine Aufstellung von Auslandsvertretungen der DDR mit den Ländernummern des MfS. Wo es zutrifft finden sich auch die abweichenden Ländernummern der Abteilung 26 und die Ländernummern des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (MfAA). Außerdem enthält die Liste dort die jeweilige Tarnbezeichnung, jener Botschaften, in denen es eine Residentur gab. Dabei fällt auf, dass es in "sozialistischen Bruderländern" in der Regel keine Agentenzentrale in den Botschaften gab.
Lfd.-Nr. Stadt / Land verantw. Mitarbeiter Deckbezeichnung Länder-Nr. MfS Länder-Abt. 26 Länder-Nr. MfAA
24 Conakry / Guinea [Leer] D/2 33 55 3847
25 Dacca / Bangladesh [Leer] F/16 136 [Leer] [Leer]
26 Damaskus / Syrien [Leer] C/3 36 44 3820
27 Dar es Salaam / Tansan. [Leer] D/3 75 108 3548
28 Den Haag / Niederlande [Leer] A/7 210 57 3417
29 Düsseldorf / BRD [Leer] A/2 [Leer] [Leer]
30 Genf / Schweiz (UNO) [Leer] [Leer] 81 101 10051
31 Göteborg / Schweden [Leer] B/1 [Leer] [Leer] [Leer]
32 Hamburg / BRD [Leer] [Leer] 168 [Leer]
33 Hanoi / Vietnam [Leer] [Leer] 252 [Leer] [Leer]
34 Havanna / Kuba [Leer] [Leer] G/13 42 106 2254
35 Helsinki / Finnland [Leer] B/3 45 51 2406
36 Istanbul / Türkei [Leer] A/15 240 [Leer] [Leer]
37 Jakarta / Indonesien [Leer] F/4 39 [Leer] [Leer]
38 Kairo / ARÄ [Leer] G/1 48 40 2377
33 Kathmandu / Nepal [Leer] [Leer] 144 [Leer] [Leer]
40 Khartoum / Sudan [Leer] C/15 78 [Leer] [Leer]
41 Kinshasa / Zaire [Leer] D/4 207 [Leer] [Leer]
Die Abt. 26 war für die Telefonüberwachung in der DDR zuständig. Die Abt. 26 ging 1955 als Abteilung O aus der HA S (Technische Sicherheit) hervor. Sie wurde 1960 in Abt. 26 umbenannt. Neben den Abhörmaßnahmen im Telefonnetz fielen die Kontrolle der Telexnetze (Maßnahme T) ebenso in ihren Aufgabenbereich wie (akustische) Abhörmaßnahmen in Räumen (Maßnahme B), die Beobachtung von Privat- oder Diensträumen (Maßnahme D), die Abwehr von Abhörangriffen westlicher Geheimdienste auf Räume des MfS (Maßnahme X) sowie der Einsatz von chemischen, physikalischen und radioaktiven Markierungsmitteln (Maßnahme S, Markierung).
In den 50er Jahren ging es dem MfS darum, alle drahtgebundenen und drahtlosen Verbindungen in der DDR zu überwachen. Als zu Beginn der 70er Jahre der Fernsprechverkehr zwischen beiden deutschen Staaten erweitert wurde, stieg die Zahl der Abhöraufträge stark an. Durch den Zugriff auf die Nachrichtenverbindungen der Deutschen Post war es möglich, Teilnehmer am grenzüberschreitenden Telefonverkehr zu erfassen. In den 70er und 80er Jahren setzte die Abt. 26 in großem Maße Videokameras und Abhörgeräte in Wohnungen, Hotels, Dienstgebäuden und Haftanstalten ein. Daneben verfügte die Abt. 26 über ein eigenes Referat zur Spionageabwehr, um westliche Spionagetechniken zu beschaffen.
Die seit Anfang der 70er Jahre wachsenden Auslandsbeziehungen der DDR erweiterten das Aufgabenfeld der Abt. 26 zusätzlich. In den Auslandsvertretungen der DDR wurden abhörsichere Telefone eingebaut. Zu Beginn der 80er Jahre überforderte die Ausweitung der Aufgaben im Operationsgebiet die Abt. 26 derart, dass es ihr an Kräften und Mitteln zur Bewältigung der Überwachungsaufträge in der DDR fehlte. Deshalb wurde ihr Operationsfeld 1983 auf die Überwachung des drahtgebundenen Telefonverkehrs innerhalb der DDR eingeschränkt. Die Westarbeit der Abt. 26 wurde von der HA III übernommen. Überwachungsmaßnahmen der Abt. 26 wurden in der Regel durch Aufträge anderer MfS-Diensteinheiten ausgelöst. Sie dienten der Überwachung dem MfS verdächtig erscheinender Personen. Die Abt. 26 überwachte auch Konspirative Wohnungen des MfS, um die Zuverlässigkeit von IM zu überprüfen sowie hauptamtliche Mitarbeiter, die der Verletzung ihrer Dienstpflichten verdächtigt wurden.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 29-39
Die HV A war hauptsächlich für Auslandsspionage verantwortlich, die sie zum Teil über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR steuerte. Die Residenturen wurden in den Akten in der Regel nur unter Tarnbezeichnungen geführt.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren. Die einzelnen Residenturen wurden in den Unterlagen mit Tarnbezeichnungen verschlüsselt, zu denen auch MfS-Ländernummern für die Standorte gehörten.
Diese Liste enthält eine Aufstellung von Auslandsvertretungen der DDR mit den Ländernummern des MfS. Wo es zutrifft finden sich auch die abweichenden Ländernummern der Abteilung 26 und die Ländernummern des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (MfAA). Außerdem enthält die Liste dort die jeweilige Tarnbezeichnung, jener Botschaften, in denen es eine Residentur gab. Dabei fällt auf, dass es in "sozialistischen Bruderländern" in der Regel keine Agentenzentrale in den Botschaften gab.
Lfd.-Nr. Stadt / Land verantw. Mitarbeiter Deckbezeichnung Länder-Nr. MfS Länder-Abt. 26 Länder-Nr. MfAA
42 Kopenhagen / Dänemark [Leer] A/9 231 112 3134
43 Kuweit / Kuwait [Leer] C/6 159 [Leer] [Leer]
44 Kabul / Afghanistan [Leer] F/18 285 114 3177
45 Lagos / Nigeria [Leer] D/5 204 [Leer] [Leer]
46 La Paz / Bolivien [Leer] E/3 171 [Leer] [Leer]
47 Lima / Peru [Leer] E/17 174 [Leer] [Leer]
48 Lissabon / Portugal [Leer] A/13 255 49 3732
49 London /Großbritanien [Leer] A/4 216 38 3206
50 Luanda / VR Angola [Leer] D/20 267 107 3991
51 Lusaka / 5ambia [Leer] D/26 87 [Leer] [Leer]
52 Maputo /Mocambique [Leer] [Leer] 264 56 3716
53 Madrid / Spanien [Leer] B/5 249 58 3513
54 Mailand / Italien [Leer] A/12 234 59 [Leer]
55 Mexiko / Mexiko [Leer] E/13 243 104 3388
56 Mogadishu / Somalia [Leer] D/18 60 61 3505
57 Montevideo / Uruguay [Leer] E/19 177 [Leer] [Leer]
58 Moskau / UdSSR [Leer] [Leer] 12 [Leer] [Leer]
59 Managua /Nikaragua [Leer] [Leer] 282 63 [Leer]
60 N'djamena / Tschad [Leer] D/29 123 [Leer] [Leer]
61 New Delhi / Indien [Leer] F/3 51 48 2422
62 New York / USA (UNO) [Leer] A/1b 192 50 10027
63 Nikosia / Zypern [Leer] B/6 72 [Leer] [Leer]
Die Abt. 26 war für die Telefonüberwachung in der DDR zuständig. Die Abt. 26 ging 1955 als Abteilung O aus der HA S (Technische Sicherheit) hervor. Sie wurde 1960 in Abt. 26 umbenannt. Neben den Abhörmaßnahmen im Telefonnetz fielen die Kontrolle der Telexnetze (Maßnahme T) ebenso in ihren Aufgabenbereich wie (akustische) Abhörmaßnahmen in Räumen (Maßnahme B), die Beobachtung von Privat- oder Diensträumen (Maßnahme D), die Abwehr von Abhörangriffen westlicher Geheimdienste auf Räume des MfS (Maßnahme X) sowie der Einsatz von chemischen, physikalischen und radioaktiven Markierungsmitteln (Maßnahme S, Markierung).
In den 50er Jahren ging es dem MfS darum, alle drahtgebundenen und drahtlosen Verbindungen in der DDR zu überwachen. Als zu Beginn der 70er Jahre der Fernsprechverkehr zwischen beiden deutschen Staaten erweitert wurde, stieg die Zahl der Abhöraufträge stark an. Durch den Zugriff auf die Nachrichtenverbindungen der Deutschen Post war es möglich, Teilnehmer am grenzüberschreitenden Telefonverkehr zu erfassen. In den 70er und 80er Jahren setzte die Abt. 26 in großem Maße Videokameras und Abhörgeräte in Wohnungen, Hotels, Dienstgebäuden und Haftanstalten ein. Daneben verfügte die Abt. 26 über ein eigenes Referat zur Spionageabwehr, um westliche Spionagetechniken zu beschaffen.
Die seit Anfang der 70er Jahre wachsenden Auslandsbeziehungen der DDR erweiterten das Aufgabenfeld der Abt. 26 zusätzlich. In den Auslandsvertretungen der DDR wurden abhörsichere Telefone eingebaut. Zu Beginn der 80er Jahre überforderte die Ausweitung der Aufgaben im Operationsgebiet die Abt. 26 derart, dass es ihr an Kräften und Mitteln zur Bewältigung der Überwachungsaufträge in der DDR fehlte. Deshalb wurde ihr Operationsfeld 1983 auf die Überwachung des drahtgebundenen Telefonverkehrs innerhalb der DDR eingeschränkt. Die Westarbeit der Abt. 26 wurde von der HA III übernommen. Überwachungsmaßnahmen der Abt. 26 wurden in der Regel durch Aufträge anderer MfS-Diensteinheiten ausgelöst. Sie dienten der Überwachung dem MfS verdächtig erscheinender Personen. Die Abt. 26 überwachte auch Konspirative Wohnungen des MfS, um die Zuverlässigkeit von IM zu überprüfen sowie hauptamtliche Mitarbeiter, die der Verletzung ihrer Dienstpflichten verdächtigt wurden.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Analyse der HV A zur Abwehr feindlicher Geheimdienstarbeit in den Residenturen Dokument, 18 Seiten
Ländernummern des MfS für die Auslandsvertretungen der DDR Dokument, 2 Seiten
Dienstanweisung Nr. HV A 1/88 zur Informationsübergabe und -auswertung Dokument, 32 Seiten
Gebrauchsanweisung zum Gerät "Wolke 005" Dokument, 39 Seiten