Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 29-33
In einem Maßnahmeplan listete die Stasi kurz vor der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab. Die einzige Ausnahme sei, so bestimmte SED-Chefideologe Kurt Hager, „dass Biermann eine Ausreise in kapitalistische Länder gestattet werden sollte in der Hoffnung, dass er nicht in die DDR zurückkehrt“. Das aber lag dem Sänger fern.
Deshalb entwickelte das MfS 1973 einen Plan, Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Die Stasioffiziere entwarfen eine Strategie, die vorsah, den Liedermacher in den Westen reisen zu lassen, um ihm dann, wenn er dort seine Lieder öffentlich singt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Drei Jahre später bot sich die Gelegenheit, den Plan umzusetzen. Vordergründig erlaubten die Machthaber dem Liedermacher, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte Biermann leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung als Vorwand, den Künstler hinterrücks auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Der vorliegende Maßnahmeplan listet, basierend auf dem Plan von 1973, noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten. Im Anhang befindet sich zudem eine „Argumentationshilfe“, die das Vorgehen der DDR rechtfertigen sollte.
Biermann hat seine staatsbürgerlichen Pflichten grob verletzt, indem er sich beim Aufenthalt außerhalb des Staatsgebietes der DDR in eine dort organisierte Hetzkampagne gegen die sozialistische Ordnung integrierte.
2. Die Verletzung staatsbürgerlicher Treuepflichten ist mit Konsequenzen verbunden.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR sieht bei grober Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten beim Aufenthalt außerhalb des Staatsgebietes die Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR vor.
Diese gesetzliche Vorschrift wurde auf das Verhalten Biermanns angewandt.
Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft als staatliche Reaktion auf Landesverrat und ähnliche Verletzungen der staatsbürgerlichen Treuepflicht ist in vielen Staaten gesetzlich geregelt. Z. B. gibt es solche Regelungen in Großbritannien, Frankreich und Italien.
3. Die Tatsache, daß Biermann eine Reise, die ihm genehmigt worden war, zur Begehung von Handlungen gegen die DDR mißbrauchte, charakterisiert zusätzlich die Verwerflichkeit seines Handelns sowie seine Haltung gegenüber der DDR und ihren Bürgern.
4. Es ist international eine normale Erscheinung, daß Personen, die nicht Bürger des betreffenden Staates sind, nicht in jedem Fall die Genehmigung zur Einreise in diesen Staat erhalten.
Diese Genehmigung ist eine souveräne Entscheidung eines jeden Staates. Das entspricht voll dem Völkerrecht.
Es würde jeder Logik widersprechen, wenn Personen, die den Staat verraten haben und deshalb ihre staatsbürgerlichen Rechte verloren, nunmehr Gastrecht in diesem Staat genießen sollten.
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Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 29-33
In einem Maßnahmeplan listete die Stasi kurz vor der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab. Die einzige Ausnahme sei, so bestimmte SED-Chefideologe Kurt Hager, „dass Biermann eine Ausreise in kapitalistische Länder gestattet werden sollte in der Hoffnung, dass er nicht in die DDR zurückkehrt“. Das aber lag dem Sänger fern.
Deshalb entwickelte das MfS 1973 einen Plan, Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Die Stasioffiziere entwarfen eine Strategie, die vorsah, den Liedermacher in den Westen reisen zu lassen, um ihm dann, wenn er dort seine Lieder öffentlich singt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Drei Jahre später bot sich die Gelegenheit, den Plan umzusetzen. Vordergründig erlaubten die Machthaber dem Liedermacher, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte Biermann leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung als Vorwand, den Künstler hinterrücks auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Der vorliegende Maßnahmeplan listet, basierend auf dem Plan von 1973, noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten. Im Anhang befindet sich zudem eine „Argumentationshilfe“, die das Vorgehen der DDR rechtfertigen sollte.
5. Mit dem geschilderten Sachverhalt sind Rechtsgrundlagen, Umstände und Gründe der staatlichen Entscheidung im Falle Biermann eindeutig und erschöpfend erklärt.
Es ist kein Raum für Spekulationen.
Versuche, der DDR andere Erwägungen und Gründe für ihre Entscheidung zu unterstellen, gehen am Tatbestand vorbei und sind gegenstandslos.
Zusätzlich möglich: Sie sind Produkte der Zentren der politisch-ideologischen Diversion mit der offenkündigen Zielstellung, einen ganz normalen Vorgang für die feindliche Konzeption der Verleumdung des Sozialismus "passend" zu machen.
6. Diejenigen, die sonst in jeder Weise die Staatsbürgerschaft der DDR mißachten und diskriminieren, z. B. durch
entlarven ihre Demagogie und tatsächliche Zielsetzung, wenn sie sich jetzt plötzlich für einen Verräter einsetzen, weil ihm die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt wurde.
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