Signatur: BStU, MfS, BV Dresden, AU, Nr. 255/53, Bl. 6
Ein Elektroschweißer des LOWA nahm während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz teil und drückte dort auch als Redner seinen Unmut aus. Die Staatssicherheit verhaftete ihn daraufhin unter anderem wegen "Aufforderung zum Aufruhr".
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Begann der 17. Juni noch als Arbeiteraufstand, entwickelte er sich schnell zum Volksaufstand weiter. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. SED und Stasi bezeichneten die Vorkommnisse offiziell als einen vom westlichen Ausland gesteuerten "Putschversuch faschistischer Agenten und Provokateure".
Tatsächlich war der 17. Juni 1953 Ausdruck der Unzufriedenheit weiter Teile der DDR-Bevölkerung. Zunächst entzündeten sich die Proteste an sozialen Fragen. Die Menschen stellten Forderungen, die ihren Arbeits- und Lebensalltag betrafen, wie "Senkung der Arbeitsnormen und der HO-Preise". Bald forderten die Demonstranten im ganzen Land jedoch den Rücktritt der Regierung, freie Wahlen, Pressefreiheit, die Freilassung aller politischen Gefangenen und schließlich auch die deutsche Wiedervereinigung.
Während des Volksaufstands besetzten Bürgerinnen und Bürger in Görlitz die SED-Kreisleitung und das Rathaus. Als nächstes zogen sie zur Kreisdienststelle des MfS weiter, in der sich sieben Stasi-Mitarbeiter verschanzt hatten. Ihnen stand eine Menge von 4.000 Menschen gegenüber. In dieser Situation begannen die MfS-Mitarbeiter, entgegen geltenden Befehlen, auf die Demonstranten zu schießen. Erst das Militär beendete mithilfe sowjetischer Kampfverbände schließlich die Besetzungen in Görlitz und ließ sämtliche Gebäude von Aufständischen räumen.
Wie die Staatsmacht nach den Ereignissen gegen die Teilnehmer des Aufstandes vorging, zeigt beispielhaft das Verfahren gegen einen Elektroschweißer des LOWA. Er hatte sich an der Demonstration auf dem Leninplatz beteiligt und ein paar Worte zu den Demonstranten gesprochen. Das vorliegende Dokument ist der Haftbeschluss, auf dessen Grundlage der Mann später verhaftet wurde.
Deutsche Demokratische Republik
Ministerium für Staatssicherheit
[durchgestrichen: Verwaltung Land] Bezirk Dresden
[durchgestrichen: Abtlg.] (Kreisdst.) Görlitz
Görlitz, den, den 01.09.1953
Der [durchgestrichen: /Die]
Name: [anonymisiert]
Vorname: [anonymisiert]
Geburtstag und Ort: [anonymisiert] Königsberg
Beruf: E.-Schweißer, VEB Waggonbau Görlitz
Familienstand: verheiratet
Wohnungsanschrift: Görlitz, [anonymisiert]
ist aus den unten angeführten Gründen in Haft zu nehmen.
Gründe der Inhaftierung: Beteiligte sich am 17.06.53 an der Provokation und gab die Aufforderung zum Aufruhr.
Er brüllte durch das von den Putschisten aufgestellte Mikrophon auf den Leninplatz provokatorische Losungen, sang das Deutschlandlied kräftig mit u. stürmte als erster in die Werksleitung. Weiter forderte er seinen Genossen auf, das Parteiabzeichen abzulegen, da sie am längsten bestanden hätte.
Der Mitarbeiter der [durchgestrichen: Abteilung] (Kreisdienststelle) Görlitz
[Unterschrift]
(Unterschrift)
(Fabrowski)
Obfw.
Einverstanden der Leiter der [durchgestrichen: Abt.] (Kreisdienstst.) Görlitz
[Unterschrift]
(Unterschrift)
(Buder)
Hauptm.
Bestätigt: [Unterschrift unleserlich]
Datum: [Auslassung]
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
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