Signatur: BStU, MfS, HA XXII, Nr. 18613, Bl. 123
Der Bericht behandelt die Verhaftung der RAF-Angehörigen Sieglinde Hofmann und vier Frauen der "Bewegung 2. Juni" in Paris. Der Bericht nimmt auch Bezug auf den tödlichen Autounfall von Juliane Plambeck und Wolfgang Beer.
Die 1970 gegründete Rote Armee Fraktion (RAF) war eine linksterroristische Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatssicherheit sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ostberliner Flughafen Schönefeld. In den 80er Jahren intensivierten sich die Kontakte und die Staatssicherheit bot zehn RAF-Aussteigern Unterschlupf in der DDR. Zudem trainierte das MfS einige Terroristen im Umgang mit Waffen.
Der vorliegende Bericht wurde von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) an das MfS übermittelt. Darin berichtet Abu Hisham, ein Mitarbeiter des PLO-Geheimdienstes (PLO-Security), von einer Verhaftung und einem Autounfall.
Das Dokument bezieht sich auf die Verhaftung der RAF-Angehörigen Sieglinde Hofmann und vier weitere Frauen der "Bewegung 2. Juni" am 05. Mai 1980 in Paris. Zu dieser Zeit verhandelte die Terroristin im Auftrag von Brigitte Mohnhaupt (RAF) über den Zusammenschluss der RAF mit der "Bewegung 2. Juni". Im Ergebnis erklärte die Bewegung am 2. Juni 1980 ihre Selbstauflösung, einige Mitglieder schlossen sich der RAF an.
Neben der Verhaftung geht der Bericht auf den dem tödlichen Autounfall von Juliane Plambeck und Wolfgang Beer am 25. Juli 1980 in Bietigheim-Bissingen ein. Im Dokument ist der Name von Wolfgang Beer mit "Bähr" falsch geschrieben. Dieser war Mitglied der RAF, Juliane Plambeck stammte aus der Bewegung 2. Juni. Im Bericht ist vermerkt, dass im Unfallwagen das Farbband einer Schreibmaschine mit Pariser Adressen sichergestellt wurde.
Das Papier stellt zwischen der Verhaftung und dem Unfall einen direkten Zusammenhang her. Angeblich wurden die Adressen durch die französische Abwehr observiert und führten zur Verhaftung der Terroristen. Beim zeitlichen Abgleich der Ereignisse fallen jedoch Unstimmigkeiten auf. Da die Verhaftung in Paris zeitlich vor dem Unfall passiert ist, kann das im Unfallwagen sichergestellte Beweismaterial nicht zur Verhaftung geführt haben.
Die betreffende Passage ist im Dokument bereits von einem Mitarbeiter des MfS mit der Anmerkung "(Juli 1980?)" versehen worden. Diese lässt vermuten, dass dem MfS die widersprüchliche zeitliche Abfolge der Ereignisse aufgefallen ist. Es könnte sich daher um eine gezielte Desinformation der PLO-Sicherheit an das MfS handeln.
Der Bericht verschweigt, dass im Unfallwagen neben der Schreibmaschine mit den Farbbändern auch gefälschte Ausweispapiere, Kfz-Kennzeichen und mehrere Waffen gefunden wurden. Bei einer der Waffen handelte es sich um die Maschinenpistole, die bei der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer 1977 benutzt worden sein soll.
[Handschriftliches Ergänzung: E 3875180]
[Handschriftliches Ergänzung: E.J. 118/80]
Hauptverwaltung A
Berlin, den 21. November 1980
- Abteilung III -
A III/712/[Handschriftliches Ergänzung:3239]/1980
mie.
[Handschriftliches Ergänzung: Gen. Förster für Treff mit PLO speichern]
Streng geheim!
Hauptverwaltung A
1. Dez. 1980
[Handschriftliches Ergänzung: E 1027/scho.]
Abteilung XXII
Gen. OSL Franz
Bewegung 2. Juni - Festnahme Paris
Der Mitarbeiter der PLO-Sicherheit, Abu Hisham, informiertenach einer Frankreich-Reise zum Sachverhalt wie folgt:
"Die im Mai 1980 erfolgte Festnahme der 5 BRD-Bürgerinnen in Paris steht angeblich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Autounfall in der BRD, bei dem J. Plambeck und Bähr getötet wurden. Im Unfallwagen hat sich belastendes Material sowie eine Schreibmaschine, einschl. Farbband befunden. Dieses Farbband enthielt eine Reihe Pariser Adressen, die durch die französische Abwehr stpäter observiert wurden. Dabei wurde festgestellt, daß unter einer dieser Adressen mehrere BRD-Bürger wohnten. Nach Ermittlung deren Identität – Zusammenarbeit BKA und französischen Innenministerium – und über Querverbindungen führte die konzentrierte Fahndung zum Erfolg."
[Handschriftliches Ergänzung:Juli 80?]
Stellv. Leiter d. Abteilung
[Unterschrift: Roscher]
Roscher
Oberstleutnant
Abteilung XXII (Terrorabwehr)
1975 entstanden aus einer Unterstruktur der AG beim 1. Stellv. des Ministers; 1989 mit der Abt. XXIII zur HA XXII zusammengeführt.
Abteilung III (Funkaufklärung)
1971 aus dem Bereich III entstanden; 1983 mit der Abt. Funkabwehr zur Hauptabteilung III zusammengelegt.
Aufgaben: Funkaufklärung im Rahmen der elektronischen Kampfführung (EloKa) durch Erfassen und Analyse der Funkfrequenzen und -netze bis hin zum Satellitenfunk vor allem in der Bundesrepublik Deutschland und der NATO sowie Eindringen in diese Kommunikationsverbindungen zur Informationsgewinnung und Verhinderung des gegnerischen Eindringens in die Nachrichtenverbindungen der DDR.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Gemäß MfS-Definition war Desinformation die bewusste Verbreitung von den Tatsachen grundsätzlich oder teilweise widersprechenden Informationen. Ziel der Desinformation war es, Personen, Institutionen und politische Vorhaben im Westen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen, zu isolieren oder zu Fall zu bringen, ferner Entscheidungen zu beeinflussen sowie die westliche Seite über Handlungen oder Zustände im Osten (z. B. politische und wirtschaftliche Probleme, Maßnahmen gegen Regimekritiker usw.) zu täuschen. Hierfür wurden plausibel erscheinende Informationen und gefälschte Dokumente verdeckt über Lancierungskanäle im Westen verbreitet. Auch Pressekampagnen und Veröffentlichungen in der DDR dienten der Desinformation. Die Desinformation galt als Spielwiese von Wolf. Zuständig war vor allem die Abteilung X der HV A, deren Mitarbeiter sich entsprechende Inhalte ausdachten und in konkrete Aktionen umsetzten.
Entführungen, also Verschleppungen im Sinne des Strafrechts (in den Akten auch Überführung ), waren bis in die 70er Jahre elementare Bestandteile in der Strategie und Taktik der DDR-Geheimpolizei.
In dem 1969 von der Juristischen Hochschule des MfS erarbeiteten "Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit" wird das Delikt einer Entführung als "Erscheinungsform von Terrorverbrechen" definiert. "Sie ist das Verbringen von Menschen gegen ihren Willen unter Anwendung spezifischer Mittel und Methoden (Gewalt, Drohung, Täuschung, Narkotika, Rauschmittel u. a.) von ihrem ursprünglichen Aufenthaltsort in andere Orte, Staaten oder Gebiete." Unbeabsichtigt erfasst diese Definition exakt auch die Entführungen, die das MfS "im Operationsgebiet" verübt hat.
Entführungen entsprachen den Traditionen und Praktiken der sowjetischen "Tschekisten". Nicht zufällig haben Instrukteure und Agenten der KGB-Dependance in Ostberlin bis Mitte der 50er Jahre auch bei Entführungen aus Westberlin und Westdeutschland mit dem MfS eng kooperiert. Entführungen wurden in der Verantwortung jedes der drei Minister für Staatssicherheit durchgeführt, die die DDR unter der Diktatur der SED hatte. Weder Zaisser noch Mielke setzten sie allerdings so planmäßig und aggressiv ein wie Wollweber. Unter seiner Ägide fanden die meisten Entführungen statt – wenn auch unter Mielkes verantwortlicher Mitwirkung.
Die Zuständigkeit für Entführungsaktionen im Apparat der Staatssicherheit ist anhand interner Direktiven, Befehle und Maßnahmenpläne genau bestimmbar. Erstens waren sie stets Chefsache. Der Minister war jeweils in die Pläne zur Vorbereitung und Durchführung einer Verschleppung eingebunden. Die letzte Entscheidung lag bei ihm. Unmittelbar mit Entführungen befasst waren im MfS zweitens die Leiter verschiedener Hauptabteilungen, in deren Diensteinheiten operative Vorgänge zu entsprechenden Zielpersonen bearbeitet wurden. Das konnte die für Spionageabwehr zuständige Hauptabteilung II sein oder die seinerzeitige Hauptabteilung V (seit 1964 Hauptabteilung XX), der u. a. die Bekämpfung "politischer Untergrundarbeit" zugewiesen war. Überläufer aus den bewaffneten Organen wurden von Diensteinheiten der Hauptabteilung I – der sog. Militärabwehr – operativ bearbeitet. Sie alle verfügten zum Zweck grenzüberschreitender Aktionen über geeignete IM und spezielle Einsatzgruppen. Flankierende Hilfsdienste hatten die Hauptabteilung VIII zu leisten, die für Operative Ermittlungen und Festnahmen zuständig war, sowie die für Spionage und aktive Maßnahmen zuständige Hauptverwaltung A.
Die Gesamtzahl der vom MfS versuchten und vollendeten Entführungen ist nach empirischen Untersuchungen, die für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" durchgeführt wurden, auf maximal 700 zu veranschlagen. Die Historikerin Susanne Muhle beziffert sie für die Zeit zwischen 1950 und Mitte der 60er Jahre auf 400 bis 500. Exakte Angaben sind infolge der streng konspirativ abgeschirmten Vorgehensweise des MfS bei Entführungsaktionen nicht möglich. Sie sind im Grunde genommen auch irrelevant. Entscheidend ist, dass Entführungen im Apparat des MfS institutionell verankert waren.
Ganz im Sinne der MfS-spezifischen Definition sind generell drei taktische, manchmal kombinierte Entführungsvarianten zu unterscheiden: Verschleppungen unter Anwendung physischer Gewalt; Verschleppungen unter Anwendung von Betäubungsmitteln sowie Entführungen vermittelst arglistiger Täuschung.
Die Zielgruppen MfS-getätigter Entführungen lassen sich wie folgt umreißen: hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS, die zu "Verrätern" geworden und "zum Klassenfeind übergelaufen" waren; Mitarbeiter westlicher Nachrichtendienste; Mitarbeiter der Ostbüros von SPD, CDU, LDP und DGB sowie der KgU und des UFJ in Westberlin; Überläufer aus der Volkspolizei und der Nationalen Volksarmee; abtrünnige Genossen aus den Reihen der SED; regimekritische Journalisten und westliche Fluchthelfer speziell nach dem 13. August 1961.
Während MfS-extern Entführungen strengster Geheimhaltung unterlagen, wurden sie in den 50er Jahren MfS-intern in Befehlen bekannt gegeben, soweit es sich um "zurückgeholte" Überläufer gehandelt hatte. Potenzielle Nachahmer sollten abgeschreckt werden. Zum Beispiel hieß es in dem Stasi-Befehl 134/55 vom 7. Mai 1955, mit dem intern die Hinrichtung zweier "Verräter" zur Kenntnis gebracht wurde:"Wer aus unseren Reihen Verrat an der Partei, an der Arbeiterklasse und an der Sache des Sozialismus übt, hat die strengste Strafe verdient. Die Macht der Arbeiterklasse ist so groß und reicht so weit, dass jeder Verräter zurückgeholt wird oder ihn in seinem vermeintlich sicheren Versteck die gerechte Strafe ereilt." "Strengste Strafe" hieß unter Umständen Todesstrafe. In mindestens 20 Fällen ist sie gegen Entführungsopfer verhängt und vollstreckt worden. Zumeist wurden langjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen. Nicht wenige Entführungsopfer sind in der Haft verstorben – in Einzelfällen durch Suizid.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
"Auskunftsbericht" über die RAF-Terroristin Inge Viett Dokument, 3 Seiten
"Auskunftsbericht" über den RAF-Terroristen Christian Klar Dokument, 3 Seiten
Bericht über Verbindungen der PLO zu Terroristen bei der Vorbereitung von Gewaltakten Dokument, 16 Seiten
Aufstellung der DDR-Verbindungen von RAF-Mitgliedern Dokument, 6 Seiten