Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 9-26
Die Abteilung VIII der HV A untersuchte die Absicherung der Agententätigkeit in den Auslandsvertretungen der DDR unter anderem gegen Abhörmaßnahmen.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Analyse der Abteilung VIII der HV A zur Sicherheit dieser Residenturen gegen Aktivitäten feindlicher Geheimdienste. Die Abteilung VIII war für technische Mittel der Agentenarbeit zuständig. In der Analyse geht es deshalb vor allem um die technische Abwehr, zum Beispiel das Erkennen und Verhindern gegnerischer Abhörversuche. Die HV A bezeichnet diese Aufgabe als Konter- oder X-Arbeit. Die Analyse bemängelt unter anderem das fehlende Problembewusstsein bei den Agenten, die die Möglichkeiten des "Gegners" oft unterschätzten.
Im Dokument sind die Namen der Länder mit Residenturen aus Gründen der Geheimhaltung verschlüsselt.
Damit bestehen mit ca. 20% aller Residenturen regelmäßige schriftliche Konsultationen zu Ergebnissen und Problemen der X-Arbeit.
Nur sporadische Informationen und Berichte zur X-Arbeit erreichten die AG AV aus den Residenturen A/1a/1, A/6, A/7, A/13, 13/1, 8/2, 13/4, D/8, D/21, G/6, G/12.
Durchschnittlich wurden pro Jahr (1984) in der AG AV 25 - 30 Berichte ausgewertet und den OibE entsprechende praktische Hinweise zugeleitet.
Keine Quartalsberichte kamen in den letzten Jahren aus den Residenturen C/3, C/4, C/5, C/11, D/3, D/5, D/20, D/22, E/1, E/4, E/14, G/8, F/8.
4. Wirksamkeit und wesentliche Ergebnisse der Konterarbeit
4.1. Globale Einschätzung der Ergebnisse und Darstellung von Problemen und deren Ursachen
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist festzustellen, daß von den Residenturen, die von besonderer politisch-operativer Bedeutung sind und in denen auf Grund ihrer objektiven Bedingungen am ehesten technische Feindangriffe zu erwarten oder zu vermuten sind, nur wenige regelmäßige kontertechnische Überprüfungen realisieren.
Seit der Übernahme der X-Arbeit in legal abgedeckten Residenturen durch die AG AV, konnte durch die für X-Arbeit verantwortlichen OibE keine Hinweise oder Anzeichen eines Einsatzes feindlicher Abhörtechnik festgestellt oder nachgewiesen werden.
Einzige Ausnahme bildete das im Mai 1983 durch op. Kräfte der Residentur C/1 festgestellte konspirative Kabel, welches durch Mitarbeiter der AG AV überprüft wurde und nachgewiesen werden konnte, daß es sich um einen Feindangriff handelte.
Seit 1982 erfolgten durch Spezialisten der AG AV kontertechnische Überprüfungen auf Grund der Verdichtung operativer Hinweise durch Kräfte der Residentur (einschl. OibE/F) im Zusammenhang mit der Einschätzung der aktuellen Feindlage durch die op. Linien in folgenden Residenturen (Aufträge der op. DE): B/4/I, B/4/IV, F/3.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 9-26
Die Abteilung VIII der HV A untersuchte die Absicherung der Agententätigkeit in den Auslandsvertretungen der DDR unter anderem gegen Abhörmaßnahmen.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Analyse der Abteilung VIII der HV A zur Sicherheit dieser Residenturen gegen Aktivitäten feindlicher Geheimdienste. Die Abteilung VIII war für technische Mittel der Agentenarbeit zuständig. In der Analyse geht es deshalb vor allem um die technische Abwehr, zum Beispiel das Erkennen und Verhindern gegnerischer Abhörversuche. Die HV A bezeichnet diese Aufgabe als Konter- oder X-Arbeit. Die Analyse bemängelt unter anderem das fehlende Problembewusstsein bei den Agenten, die die Möglichkeiten des "Gegners" oft unterschätzten.
Im Dokument sind die Namen der Länder mit Residenturen aus Gründen der Geheimhaltung verschlüsselt.
Im Ergebnis dieser X-Einsätze konnten keine Hinweise oder Anzeichen eines Einsatzes von feindlicher Technik festgestellt werden.
Auf Grund vermuteter Manipulationen des Gegners an Fernsprechanlagen der Residentur und anderen technischen Geräten erfolgten op.-techn. Untersuchungen durch Spezialisten der AG AV, nachdem Teile dieser Fernsprechanlage der Zentrale zugesandt wurden, aus folgenden Residenturen: D/3, C/1, C/4, A/6.
Die vermuteten Manipulationen konnten im Ergebnis der Überprüfung nicht bestätigt werden.
Desweiteren wurden op.-techn. Einschätzungen zu oben genannten vermuteten Manipulationen schriftlich an die Residenturen A/12 und C/5 gegeben, mit dem Ziel der weiteren Aufklärung der Ursachen durch den OibE/F oder anderen Kräften.
Diese über Jahre doch geringen Hinweise der op. Linien über zu erwartende bzw. vermutete Feindangriffe, in deren Ergebnis Spezialisten zum Einsatz kommen müßten und der Tatsache der Zunahme feindlicher Aktivitäten gegen unsere Bürger und Objekte, weisen auf bestimmte Widersprüche hin.
Zur Lösung dieses Problems müssen Fragen nach den möglichen Ursachen gestellt und beantwortet werden:
1. Erkennen die op. Führungsoffiziere in Zusammenarbeit mit den für X-Arbeit verantwortlichen OibE nicht im entsprechenden Maße solche operativen Bedingungen/Aspekte aus denen in erster Linie Feindangriffe zu vermuten sind?
2. Entsprechen die Qualifizierung der OibE und deren eingesetzten Mittel und Methoden in Vorbereitung und Realisierung von X-Maßnahmen den notwendigen Anforderungen, um Feindtechnik aufzuspüren?
3. Führt der Feind tatsächlich keine oder nur geringe Angriffe mit Hilfe technischer Mittel und Methoden gegen die AV und andere Objekte in denen DDR-Bürger arbeiten und leben.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 1126, Bl. 9-26
Die Abteilung VIII der HV A untersuchte die Absicherung der Agententätigkeit in den Auslandsvertretungen der DDR unter anderem gegen Abhörmaßnahmen.
Die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war der Teil des MfS, der sich hauptsächlich mit Auslandsspionage beschäftigte. Einen Teil dieser Arbeit steuerte die HV A, wie andere Geheimdienste auch, über so genannte Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR. Dabei handelte es sich um Gruppen von Mitarbeitern der HV A, die unter einer Legende offiziell unverfänglichen Botschaftsaufgaben nachgingen, inoffiziell jedoch als Agenten tätig waren.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Analyse der Abteilung VIII der HV A zur Sicherheit dieser Residenturen gegen Aktivitäten feindlicher Geheimdienste. Die Abteilung VIII war für technische Mittel der Agentenarbeit zuständig. In der Analyse geht es deshalb vor allem um die technische Abwehr, zum Beispiel das Erkennen und Verhindern gegnerischer Abhörversuche. Die HV A bezeichnet diese Aufgabe als Konter- oder X-Arbeit. Die Analyse bemängelt unter anderem das fehlende Problembewusstsein bei den Agenten, die die Möglichkeiten des "Gegners" oft unterschätzten.
Im Dokument sind die Namen der Länder mit Residenturen aus Gründen der Geheimhaltung verschlüsselt.
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen folgende Probleme berücksichtigt werden:
Es ist prinzipiell davon auszugehen, daß nur die op. Führungsoffiziere (Resident, op. Gehilfe B) in der Lage sind, ausgehend von der operativen Lageeinschätzung und den Erkenntnissen der Tätigkeit feindlicher Geheimdienste gegen die Residenturen, Schlußfolgerungen abzuleiten
a) wo und wann schwerpunktmäßig operativ-technische Überprüfungen zur
vorbeugenden Verhinderung feindlicher Angriffe durchgeführt werden müssen
b) welche operativen Anhaltspunkte vorliegen und verdichtet werden müssen, die einen Einsatz von Spezialisten vor Ort rechtfertigen würden
c) welche begünstigenden Bedingungen, neuralgischen, operativen und operativ-technischen Anhaltspunkte, die vorn Feind genutzt werden könnten, beseitigt, eingeschränkt bzw. unter Kontrolle gehalten werden müssen.
Es hat sich in der Vergangenheit klar gezeigt, daß einige Führungsoffiziere nur ungenügend in der Lage sind o.g. Schlußfolgerungen zu erkennen und vor allem mit Unterstützung der Spezialisten entsprechend umzusetzen:
Das zeigt sich u.a. darin,
- daß begünstigende Bedingungen und op.-techn. Möglichkeiten die durch den Feind genutzt werden könnten, zwar registriert werden und auch den entsprechenden op. Linien bekannt sind, aber eine Abstimmung mit den Spezialisten zur Festlegung weiterer Maßnahmen und Schlußfolgerungen nicht erfolgt (z.B. Einbrüche in F/3, B/5, A/5, A/14, Wechsel von Enddosen für Kabelfernsehen in allen DDR-Wohnungen in B/2/I durch Landesfirmen; Umbau- und Renovierungsmaßnahmen in A/9).
- daß die op. Führungsoffiziere ihrer Verantwortung zur op. Führung und Anleitung bei der Durchsetzung von Konteraufgaben aus operativen Gesichtspunkten nicht im entsprechenden Maße nachkommen (z. B. erfolgt in den Residenturen A/10/1, A/6, A/7, A/9, A/13, 8/3, 8/4, C/1, C/2, C/3, C/4, C/5, C/11, D/3, D/5, D/20, D/22, E/1, E/4, E/14 die X-Arbeit nicht
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Hauptverwaltung (HV) war eine Organisationseinheit in der MfS-Zentrale, die bereits ausdifferenzierte Aufgabenkomplexe in einer hierarchisch gegliederten Einheit zusammenfasst. Überwiegend durch Stellvertreter des Ministers direkt geleitet. Über das Gründungsjahrzehnt des MfS hinweg hatte nur die HV A als echte HV Bestand. Daneben war Hauptverwaltung eine Bezeichnung für Diensteinheiten im MfS ohne strukturell berechtigenden Hintergrund.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Die Hauptverwaltung A (HV A) arbeitete mit Netzwerken inoffizieller Mitarbeiter im "Operationsgebiet", deren einzelnes als Residentur und der Leiter als Resident bezeichnet wurden. Der Leiter konnte aus der DDR oder im "Operationsgebiet" operieren. Im Dezember 1988 führten die HV A und ihre Abteilung XV über 32 bundesdeutsche Residenturen. Mit elf bundesdeutschen Residenturen sind die meisten für die Abteilung VI der HV A ("Regimefragen") verzeichnet, neun davon arbeiteten in Nordrhein-Westfalen.
Neben diesen "illegalen" Residenturen gab es bei der HV A auch "legal abgedeckte" Residenten (LAR), zu deren Anzahl unterschiedliche Angaben vorliegen. Laut einer Aufstellung der HV A aus dem Jahre 1985 gab es 119, laut der Datei SIRA im gleichen Jahr 63, die zugleich die illegalen Residenten in Residenturakten integriert. Die für die Arbeit mit legal abgedeckten Residenturen zuständige Abteilung III verfügte im Jahre 1989 über 51 Residenturen. Statistisch wurden die Residenten bei der HV A in der Vorgangsart "Residenturakte" (REA) erfasst.
Tarnbezeichnungen der HV A für Residenturen in den Auslandsvertretungen der DDR Dokument, 11 Seiten
Dienstanweisung Nr. HV A 1/88 zur Informationsübergabe und -auswertung Dokument, 32 Seiten
Beschluss der AG Sicherheit des Zentralen Runden Tisches zur Auflösung der HV A Dokument, 15 Seiten
Schema der HV A zur Vorbereitung von DDR-IM für den Einsatz im Operationsgebiet Dokument, 3 Seiten