Signatur: BStU, MfS, HV A, Nr. 210, Bl. 321-328
Am 24. Februar 1965 besuchte der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht auf Einladung des Präsidenten Gamal Abdel Nasser als offizieller Staatsgast Ägypten. Die Stasi verfolgte sehr genau, wie die Bundesrepublik auf diesen Affront Nassers reagierte, indem sie unter anderem "Äußerungen führender FDP-Politiker" auswertete.
Am 12. Mai 1965 vereinbarten Bundeskanzler Ludwig Erhard und der israelische Premierminister Levi Eschkol die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Dem Datum war eine jahrelange offizielle und geheime Annäherung von Israel und der Bundesrepublik vorausgegangen.
Die DDR dagegen unterhielt anders als die übrigen Staaten des Ostblocks zu keinem Zeitpunkt diplomatische Beziehungen zu Israel. Mit ihrer offen antizionistischen Haltung fand die DDR zunehmend Anerkennung in der arabischen Welt. Im Gegensatz dazu verlor die Bundesrepublik wegen ihrer Unterstützung Israels bei den arabischen Ländern an Ansehen und musste befürchten, dass diese im Gegenzug die DDR als souveränen Staat anerkennen könnten.
Die westdeutsche Außenpolitik war zu dieser Zeit von der "Hallstein-Doktrin" geprägt. Nahm ein Land diplomatische Beziehungen zur DDR auf, wertete die Bundesrepublik dies als "unfreundlichen Akt", der zum Abbruch der diplomatischen Kontakte führen konnte.
Rund vier Monate vor der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war es zu einem Affront gegen die Bundesrepublik gekommen. Der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser hatte den höchsten Repräsentanten der DDR, den Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht, als offiziellen Staatsgast eingeladen. Es war das erste Mal, dass ein Staat außerhalb des Ostblocks der DDR diese Möglichkeit bot. Vom 24. Februar bis 2. März 1965 besuchte Ulbricht Ägypten. Das Land war ein einflussreiches Mitglied der Organisation blockfreier Staaten und tonangebende Macht der Arabischen Liga.
Die Einladung Nassers an Ulbricht erfolgte auch als Antwort auf die jahrelangen, geheim gehaltenen Lieferungen von Waffen, Panzern und militärtauglichen Flugzeugen der Bundesrepublik an Israel. Bereits Ende 1957 hatte es Sondierungen zwischen dem bundesdeutschen Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß und dem Generaldirektor des israelischen Verteidigungsministeriums Schimon Peres gegeben. In den folgenden Jahren dann lieferte die Bundesrepublik die zugesagte Militärausrüstung verschleiert über Frankreich an Israel.
Im Oktober 1964 schließlich wurde dieser bis dahin geheime Handel publik und sorgte für große Aufregung im arabischen Lager. Nassers Einladung an Ulbricht setzte die Bundesrepublik erneut unter Druck. Bis dahin war Ägypten ein verlässlicher Garant der Nicht-Anerkennung der DDR als deutschem Staat im Sinne der "Hallstein-Doktrin".
Die Stasi berichtete der Partei- und Staatsführung in der DDR im Februar 1965 über "Äußerungen führender FDP-Politiker" zum Nahostkomplex und insbesondere Ulbrichts Staatsbesuch in Ägypten. Diese befürchteten demnach, dass die Bundesrepublik unter Handlungsdruck geraten sei und auf die Politik der DDR reagieren müsse, was bedeute, die immer noch als "Zone" bezeichnete DDR "faktisch [...] aufzuwerten".
teilung vornehmen sollte. Auf diese Weise hätte verhindert werden können, daß die Bundesrepublik wie es heute geschieht, für die Verteilung dieser Summen verantwortlich gemacht werde.
2. Zu den möglichen Konsequenzen aus dem Besuch des Genossen Ulbricht in der VAR für Bonn
Mende erklärte hierzu, der sofortige Abbruch der Bonner Wirtschaftshilfe an die VAR würde bedeuten, daß die Bundesregierung an die dadurch geschädigten Unternehmer in der Bundesrepublik eine Summe von 760 Mill. DM zahlen müßte. Deshalb sollte die gegenwärtige Wirtschaftshilfe zu Ende geführt werden. Für den kommenden Fünfjahrplan der VAR sollte jedoch keine neue Wirtschaftshilfe mehr vorgenommen werden.
[Dieser Absatz wurde handschriftlich markiert.]
Ein Abbruch der Beziehungen zur VAR würde negativ Reaktionen in den 12 arabischen Staaten nach sich ziehen.
In diesem Zusammenhang teilte Mende mit, es sei bekannt geworden, daß Walter Ulbricht [unterstrichen: demnächst nach Indonesien reisen] werde, und es sei schon jetzt abzusehen, daß dieser Besuch Walter Ulbrichts in der VAR und der geplante Besuch in Indonesien weitere Konsequenzen in der Haltung arabischer und [Dieser Absatz wurde handschriftlich bis hierher markiert.] asiatischen Ländern geschickt vorgehen würden.
Diese Äußerung Mendes brachte den Zwischenruf ein, daß das ungeschickte Taktieren im Bonner Auswärtigen Amt bereits traditionell sei. Mende antwortete darauf, daß er diese Meinung gleichfalls vertrete.
Mende erklärte weiter, durch den Besuch Walter Ulbrichts in der VAR sei nunmehr eine Situation eingetreten, nach der die Bundesrepublik gezwungen werde, auf die Politik der Zone zu reagieren. Ein namentlich nicht genannter FDP-Politiker bemerkte hierzu, daß die Bundesregierung damit faktisch begonnen habe, die Zone selbst aufzuwerten.
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Am 24. Februar 1965 besuchte der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht auf Einladung des Präsidenten Gamal Abdel Nasser als offizieller Staatsgast Ägypten. Die Stasi verfolgte sehr genau, wie die Bundesrepublik auf diesen Affront Nassers reagierte, indem sie unter anderem "Äußerungen führender FDP-Politiker" auswertete.
Am 12. Mai 1965 vereinbarten Bundeskanzler Ludwig Erhard und der israelische Premierminister Levi Eschkol die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Dem Datum war eine jahrelange offizielle und geheime Annäherung von Israel und der Bundesrepublik vorausgegangen.
Die DDR dagegen unterhielt anders als die übrigen Staaten des Ostblocks zu keinem Zeitpunkt diplomatische Beziehungen zu Israel. Mit ihrer offen antizionistischen Haltung fand die DDR zunehmend Anerkennung in der arabischen Welt. Im Gegensatz dazu verlor die Bundesrepublik wegen ihrer Unterstützung Israels bei den arabischen Ländern an Ansehen und musste befürchten, dass diese im Gegenzug die DDR als souveränen Staat anerkennen könnten.
Die westdeutsche Außenpolitik war zu dieser Zeit von der "Hallstein-Doktrin" geprägt. Nahm ein Land diplomatische Beziehungen zur DDR auf, wertete die Bundesrepublik dies als "unfreundlichen Akt", der zum Abbruch der diplomatischen Kontakte führen konnte.
Rund vier Monate vor der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war es zu einem Affront gegen die Bundesrepublik gekommen. Der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser hatte den höchsten Repräsentanten der DDR, den Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht, als offiziellen Staatsgast eingeladen. Es war das erste Mal, dass ein Staat außerhalb des Ostblocks der DDR diese Möglichkeit bot. Vom 24. Februar bis 2. März 1965 besuchte Ulbricht Ägypten. Das Land war ein einflussreiches Mitglied der Organisation blockfreier Staaten und tonangebende Macht der Arabischen Liga.
Die Einladung Nassers an Ulbricht erfolgte auch als Antwort auf die jahrelangen, geheim gehaltenen Lieferungen von Waffen, Panzern und militärtauglichen Flugzeugen der Bundesrepublik an Israel. Bereits Ende 1957 hatte es Sondierungen zwischen dem bundesdeutschen Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß und dem Generaldirektor des israelischen Verteidigungsministeriums Schimon Peres gegeben. In den folgenden Jahren dann lieferte die Bundesrepublik die zugesagte Militärausrüstung verschleiert über Frankreich an Israel.
Im Oktober 1964 schließlich wurde dieser bis dahin geheime Handel publik und sorgte für große Aufregung im arabischen Lager. Nassers Einladung an Ulbricht setzte die Bundesrepublik erneut unter Druck. Bis dahin war Ägypten ein verlässlicher Garant der Nicht-Anerkennung der DDR als deutschem Staat im Sinne der "Hallstein-Doktrin".
Die Stasi berichtete der Partei- und Staatsführung in der DDR im Februar 1965 über "Äußerungen führender FDP-Politiker" zum Nahostkomplex und insbesondere Ulbrichts Staatsbesuch in Ägypten. Diese befürchteten demnach, dass die Bundesrepublik unter Handlungsdruck geraten sei und auf die Politik der DDR reagieren müsse, was bedeute, die immer noch als "Zone" bezeichnete DDR "faktisch [...] aufzuwerten".
Mende stellte sodann fest, daß als Konsequenz der nunmehr enstandenen Lage die Wichtigkeit der Hallstein-Doktrin überprüft werden müsse. In diesem Zusammenhang führte Mende das Beispiel des Bonner Botschafters in Indonesien an, der in einem Gespräch gegenüber einem tunesischen Staatsmann auf einen entsprechenden Hinweis gesagt habe, daß er persönlich nichts dagegen hätte, mit dem Vertreter der Zone in Tunis zu verkehren und ihn bei offiziellen Empfängen zu begrüßen, jedoch ihm das durch die bestehende Hallstein-Doktrin untersagt sei.
Mende erklärte abschließend, daß er die gegenwärtige Haltung Israels nicht verstehe. Er meinte damit die Tatsache, daß es Israel abgelehnt habe, anstelle direkter Waffenlieferungen künftig nur noch finanzielle Mittel durch die Bundesrepublik zu erhalten. Ein FDP-Politiker bemerkte hierzu, daß er diese Haltung Israels mehr gut verstehe, weil sie dadurch die Bundesrepublik an ihre Politik binden wolle.
In diesem Zusammenhang berührte Mende das Problem des innerdeutschen Handels und machte die Andeutung, daß die FDP prädestiniert sei, über derartige Fragen mit der Zone zu verhandeln. Für die Zone müsse es doch angenehmer sein, mit der Bundesrepublik entsprechende Verträge abzuschließen, als Verträge mit anderen westlichen Ländern, da die Zone in diesen Fällen ja Devisen zahlen müßte, währen das im innerdeutschen Handel nicht der Fall wäre.
Die Erneuerung der Einladung, die die Bundesregierung an den derzeitigen sowjetischen Ministerpräsidenten Kossigyn zum Besuch der Bundesrepublik im Jahre 1965 gerichtet hat, kommentierte Mende dahingehend, daß es hierzu in diesem Jahr nicht kommen werde.
Mende blieb der Frage eines FDP-Politikers, ob denn in einer Situation, in der alles in der Politik in Bewegung sei, eine solche abwartende Haltung richtig sei, eine Antwort schuldig.
3. Zur Haltung der FDP-Führung gegenüber dem Problem der Verjährung von Naziverbrechen.
Bundesjustizminister Bucher und Bundestagsvizepräsident Dehler erklärten, die FDO solle bei ihrem Beschluß bleiben,
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Am 24. Februar 1965 besuchte der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht auf Einladung des Präsidenten Gamal Abdel Nasser als offizieller Staatsgast Ägypten. Die Stasi verfolgte sehr genau, wie die Bundesrepublik auf diesen Affront Nassers reagierte, indem sie unter anderem "Äußerungen führender FDP-Politiker" auswertete.
Am 12. Mai 1965 vereinbarten Bundeskanzler Ludwig Erhard und der israelische Premierminister Levi Eschkol die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Dem Datum war eine jahrelange offizielle und geheime Annäherung von Israel und der Bundesrepublik vorausgegangen.
Die DDR dagegen unterhielt anders als die übrigen Staaten des Ostblocks zu keinem Zeitpunkt diplomatische Beziehungen zu Israel. Mit ihrer offen antizionistischen Haltung fand die DDR zunehmend Anerkennung in der arabischen Welt. Im Gegensatz dazu verlor die Bundesrepublik wegen ihrer Unterstützung Israels bei den arabischen Ländern an Ansehen und musste befürchten, dass diese im Gegenzug die DDR als souveränen Staat anerkennen könnten.
Die westdeutsche Außenpolitik war zu dieser Zeit von der "Hallstein-Doktrin" geprägt. Nahm ein Land diplomatische Beziehungen zur DDR auf, wertete die Bundesrepublik dies als "unfreundlichen Akt", der zum Abbruch der diplomatischen Kontakte führen konnte.
Rund vier Monate vor der Aufnahme diplomatischer Beziehungen war es zu einem Affront gegen die Bundesrepublik gekommen. Der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser hatte den höchsten Repräsentanten der DDR, den Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht, als offiziellen Staatsgast eingeladen. Es war das erste Mal, dass ein Staat außerhalb des Ostblocks der DDR diese Möglichkeit bot. Vom 24. Februar bis 2. März 1965 besuchte Ulbricht Ägypten. Das Land war ein einflussreiches Mitglied der Organisation blockfreier Staaten und tonangebende Macht der Arabischen Liga.
Die Einladung Nassers an Ulbricht erfolgte auch als Antwort auf die jahrelangen, geheim gehaltenen Lieferungen von Waffen, Panzern und militärtauglichen Flugzeugen der Bundesrepublik an Israel. Bereits Ende 1957 hatte es Sondierungen zwischen dem bundesdeutschen Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß und dem Generaldirektor des israelischen Verteidigungsministeriums Schimon Peres gegeben. In den folgenden Jahren dann lieferte die Bundesrepublik die zugesagte Militärausrüstung verschleiert über Frankreich an Israel.
Im Oktober 1964 schließlich wurde dieser bis dahin geheime Handel publik und sorgte für große Aufregung im arabischen Lager. Nassers Einladung an Ulbricht setzte die Bundesrepublik erneut unter Druck. Bis dahin war Ägypten ein verlässlicher Garant der Nicht-Anerkennung der DDR als deutschem Staat im Sinne der "Hallstein-Doktrin".
Die Stasi berichtete der Partei- und Staatsführung in der DDR im Februar 1965 über "Äußerungen führender FDP-Politiker" zum Nahostkomplex und insbesondere Ulbrichts Staatsbesuch in Ägypten. Diese befürchteten demnach, dass die Bundesrepublik unter Handlungsdruck geraten sei und auf die Politik der DDR reagieren müsse, was bedeute, die immer noch als "Zone" bezeichnete DDR "faktisch [...] aufzuwerten".
sich gegen eine Verlängerung der Verjährung von Naziverbrechen auszusprechen. Hierbei nannten sie folgende Gründe:
a) Gegen die Verlängerung der Verjährungsfrist sei einzuwenden, damit ein juristischer Präzedenzfall hervorgerufen werde, der im Falle des Zustandekommens einer Koalition zwischen CDU/CSU und SPD nach der Bundestagswahl diesen Parteien freie Hand auch in der Annahme anderer Gesetze geben würde;
b) Es sei unmöglich, 20 Jahre nach Kriegsende noch ein wirkliches Urteil über die verübten Verbrechen abzugeben, zumal der größte Teil der Personen die in den Prozessen als Zeugen auftreten müßten, selbst nazistisch belastet seien. Außerdem stehe das Problem eventueller Freisprechungen in derartigen Prozessen (Bucher verwies auf den jüngsten Prozeß gegen Schunke und Kruney und betonte, daß der Freispruch einen der beiden Angeklagten zu Protesten geführt habe. Er sei auch für eventuelle weitere Prozesse im Falle einer Verlängerung der Verjährungsfrist zu erwarten, daß das In- und Ausland jeden Freispruch zum Anlaß nehmen würde, die Bundesrepublik weiter in Mißkredit zu bringen. Bereits 8 Tage nach Kriegsende hätte man schon nicht mehr genau entscheiden können, welche Verbrechen tatsächlich von welchen Personen begangen worden seien);
c) Kleinere Verbrechen, wie z.B. Totschlag, seien in einzelnen Fällen bereits durch einen entsprechenden Beschluß aus dem Jahre 1960 für verjährt erklärt worden. Im Falle einer Verlängerung der Verjährungsfrist würde in diesem Zusammenhang die Frage auftauchen, ob nun diese bereits verjährten Verbrechen erneut wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen.
Aus den genannten Gründen sei es nach Auffassung Buchers rechtsstaatlich nicht zu vertreten, wenn eine Verlängerung der Verjährungsfrist beschlossen würde.
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Proteste der arabischen Staaten in Bonn wegen des Ausbaus der westdeutsch-israelischen Beziehungen Dokument, 2 Seiten
Äußerungen Willy Brandts und anderer West-Berliner SPD-Funktionäre zur Frage der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel Dokument, 5 Seiten
Äußerungen führender CDU-Kreise zu Walter Ulbrichts Besuch in Ägypten Dokument, 4 Seiten
Westdeutsche Einschätzung einiger außen- und wirtschaftspolitischer Probleme Israels Dokument, 7 Seiten